Maßnahmenpaket beläuft sich auf 11,8 Milliarden Euro
Steuerentlastungen werden wirksam

Die Bürger dürfen sich 2021 auf steuerliche Entlastungen freuen. Foto: Andreas Hermsdorf/Pixelio
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Im Juli 2020 hat das Bundeskabinett eine Reihe von steuerlichen Entlastungen beschlossen. Je nach Einkommen und Kinderanzahl haben Verbraucher dadurch ab dem 1. Januar 2021 bis zu 558 Euro mehr in der Tasche. Kernpunkte des zweiten Familienentlastungsgesetz sind ein höheres Kindergeld, ein höherer Kinderfreibetrag und der weitere Abbau der sogenannten kalten Progression.

„In dieser Legislaturperiode stehen die Stärkung und das Wohlergehen der Familien und Kinder im Mittelpunkt“, heißt es im Gesetzentwurf zum zweiten Familienentlastungsgesetz vom Finanzministerium. Daher soll ihnen ab 2021 ein höheres Kindergeld ausgezahlt werden. Gleichzeitig steigt der Kinderfreibetrag. Zudem profitieren alle Steuerzahler durch Anpassungen im Rahmen der kalten Progression.

Maßnahmenpaket von 11,8 Milliarden Euro

Insgesamt beläuft sich das Maßnahmenpaket auf 11,8 Milliarden Euro, die die Bürger ab 2021 pro Jahr mehr erhalten sollen. Vor allem Familien werden dabei profitieren. Während ein kinderloser Single je nach Einkommen maximal 164 Euro mehr hat, beläuft sich das Plus bei einer Familie mit zwei Kindern auf 558 Euro.

Mit dem zweiten Familienentlastungsgesetz steigt das Kindergeld zum 1. Januar 2021 um 15 Euro. Das bedeutet, dass Eltern mit ein oder zwei Kindern dann 219 Euro im Monat bekommen, beim dritten Kind sind es 225 Euro, ab dem vierten Kind 250 Euro. Der Kinderfreibetrag steigt auf insgesamt 8.388 Euro für zusammen veranlagte Eltern.

Diese Erhöhung begrüßt etwa der Sozialverband Deutschland (VdK). Jedoch fordert er, dass „die Bevorzugung von Eltern mit hohen Einkommen durch die Kinderfreibeträge gegenüber Eltern mit geringen Einkommen, die Kindergeld beziehen, endlich beseitigt werden muss.“ Dieses Ungleichgewicht belegen auch Zahlen des Deutschen Steuerzahlerinstituts. Während die steuerliche Entlastung bei einer vierköpfigen Familien bis zu einem Einkommen von 80.000 Euro bei 190 Euro pro Jahr liegt, hat der Kinderfreibetrag ab Einkommen von 100.000 Euro deutlich mehr Gewicht. Hier liegt die Entlastung bei 558 Euro.

Grundfreibetrag steigt an

Die steuerliche Entlastung wird nicht nur durch einen höheren Kinderfreibetrag verursacht. In den kommenden zwei Jahren steigt auch der Grundfreibetrag, also der Beitrag, bis zu dem das Einkommen steuerfrei ist. Hinzu kommen Anpassungen beim Einkommenssteuertarif. Hier werden die übrigen Eckwerte 2021 um 1,52 Prozent und 2022 um 1,50 Prozent verschoben. Somit verschieben sich die Einkommensgrenzen, ab denen der nächsthöhere Steuersatz fällig wird.
Diese Anpassungen sind notwendig, um die kalte Progression auszugleichen. Darunter ist der Effekt zu verstehen, dass Beschäftigte nach einer Gehaltserhöhung weniger als bisher auf dem Konto haben. Denn durch die Anpassung fällt ein höherer Steuersatz an. Deckt die Erhöhung aber lediglich die gestiegenen Lebenshaltungskosten (Inflation), verpufft das Gehaltsplus nicht nur, sondern dreht sich ins Negative.

Spitzensteuerabsatz ab knapp 58.000 Euro

Durch die Verschiebung der Eckwerte wird beispielsweise der Spitzensteuersatz erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 57.919 Euro statt bisher 55.961 Euro erhoben. 24 Prozent bis 42 Prozent werden 2021 ab einem Einkommen von 14.754 Euro (2020: 14.255 Euro) berechnet.
Was das genau bedeutet, zeigen Zahlen vom Deutschen Steuerzahlerinstitut für einen Alleinstehenden. Hier stehen sich das Jahresbruttoeinkommen und die jährliche Steuerentlastung gegenüber. 30.000 Euro=77 Euro. 40.000 Euro=92 Euro. 50.000 Euro=111 Euro. 60.000 Euro=136 Euro.

Autor:

Marc Keiterling aus Essen

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