Polizei Gelsenkirchen
Gaffer stören aus reiner Sensationslust den Rettungseinsatz von Feuerwehr und Polizei in Bulmke – Hüllen.

Wahrscheinlich nur aus reiner Sensationslust haben Schaulustige den Einsatz von Polizei und Feuerwehr behindert. | Foto: Heinz Kolb
  • Wahrscheinlich nur aus reiner Sensationslust haben Schaulustige den Einsatz von Polizei und Feuerwehr behindert.
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Nach jetzigem Ermittlungsstand war die Ursache für den Brand im Keller eines Mehrfamilienhauses am Mittwochnachmittag, 15. April. 2020 an der Margaretenstraße in Bulmke - Hüllen eine Verpuffung.
Eine 27- jährige Hausbewohner hatte zuvor im Flur des Kellers Wartungsarbeiten an einem Motorrad durchgeführt.
Wahrscheinlich nur aus reiner Sensationslust haben Schaulustige den Einsatz von Polizei und Feuerwehr behindert. Am Landeplatz des Rettungshubschraubers sammelte sich eine Vielzahl von Menschen, die Foto- und Filmaufnahmen fertigten.
Um den 27-jährigen Verletzten unter Wahrung seiner Persönlichkeitsrechte zum Rettungshubschrauber transportieren zu können, musste die Polizei einen LKW anhalten und den Fahrer bitten, sein Fahrzeug als Sichtblockade an der Örtlichkeit zu platzieren.
Hier eine ganz klare Botschaft der Polizei Gelsenkirchen: Befriedigen Sie nicht Ihre Sensationslust auf Kosten anderer und erstellen, veröffentlichen und verbreiten Sie niemals Fotos oder Videos von Einsatzgeschehen und hilflosen Personen. Sie behindern dabei auch die Rettungskräfte - im Ernstfall ist jede Sekunde wichtig!
Die Polizei weist darauf hin, dass schon alleine das "Gaffen" mit einem Bußgeld bestraft werden kann. Das Fotografieren oder Filmen einer hilflosen oder verletzen Person stellt nach § 201a Strafgesetzbuch (StGB) einen Straftatbestand dar und kann mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Soweit es die Situation am Einsatzort zulässt, verfolgt die Polizei das verbotswidrige Verhalten von "Gaffern".

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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