Ablauf der Europawahl in Gelsenkirchen
Europawahl am 26. Mai 2019

EUROPAWAHL 2019 | Foto: Stadt Gelsenkirchen

In der Zeit vom 23. bis 26. Mai 2019 finden in den 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die Wahlen zum Europäischen Parlament statt.

In Gelsenkirchen schreiten die Bürgerinnen und Bürger am Sonntag, 26. Mai 2019, zur Wahlurne.

Ablauf der Europawahl in Gelsenkirchen

Die Wahlbenachrichtigungen werden ab Montag, 15. April 2019, versandt. Der Versand der Wahlbenachrichtigungen erfolgt in diesem Jahr erstmalig in Briefform.

Der Wahlbenachrichtigungsbrief wird spätestens bis zum 26. April 2019 zugestellt. Wer bis zu diesem Zeitpunkt keine Wahlbenachrichtigung erhalten und Zweifel hinsichtlich seiner Wahlberechtigung hat, meldet sich bitte beim Wahlamt.

Am Wahlsonntag öffnen die Wahlräume von 08:00 bis 18:00 Uhr.

Alle Wahlberechtigten können in diesem Zeitraum wählen gehen, sofern sie nicht bereits an der Briefwahl teilgenommen haben.

Die Auszählung der Stimmen beginnt nach Beendigung der Wahlhandlung. Erste Hochrechnungen für das Ergebnis in der Bundesrepublik Deutschland werden im Laufe des Wahlabends und das vorläufige amtliche Endergebnis voraussichtlich am Montag, 27. Mai 2019, veröffentlicht.

Bis zur Verkündung des amtlichen Endergebnisses können einige Tage vergehen.

Zur Durchführung und Auszählung der Wahl in Gelsenkirchen werden noch Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht!

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und alle Staatangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Wahltage das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.

Nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch alle Auslandsdeutschen, die am Wahltagenach Vollendung des vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Allgemeines zur Europawahl
Das Wahlrecht zum Europäischen Parlament ist größtenteils national geregelt und unterscheidet sich damit häufig in den einzelnen Mitgliedstaaten. Nur einige Eckwerte werden von der EU vorgegeben, darunter die Zahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments und ihre Verteilung auf die Mitgliedsländer.

Bei der Wahl werden die 751 Abgeordneten des Europäischen Parlaments von den Wahlberechtigten der insgesamt 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bestimmt.

Im Juni 1979 wurden die Mitglieder des Europäischen Parlaments erstmals in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt.

Die letzte Wahl fand am 25. Mai 2014 statt.
Alle fünf Jahre werden in Deutschland, dem einwohnerstärksten Mitgliedsstaat, 96 Abgeordnete gewählt.

Quelle: Stadt Gelsenkirchen

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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