Stadt verdoppelt Ausgabe kostenloser medizinischer Masken
Stadt Gelsenkirchen unterstützt Leistungsempfängerinnen und -empfänger beim Schutz vor dem Corona-Virus

 Bei Fahrten zum Impfzentrum kann unbürokratisch weitere Kostenübernahme beantragt werden  | Foto: © Heinz Kolb
  • Bei Fahrten zum Impfzentrum kann unbürokratisch weitere Kostenübernahme beantragt werden 
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Gelsenkirchen. Mit gleich mehreren Maßnahmen unterstützt die Stadt Gelsenkirchen besonders bedürftige Bürgerinnen und Bürger zum Schutz gegen Corona. So werden ab Montag. 15. Februar. 2021 medizinische Masken an alle Bürgerinnen und Bürger in Gelsenkirchen verschickt, die beispielsweise Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII (Grundsicherung) oder SGB II (Hartz IV) beziehen.

Und auch bei Fahrten zum Impfzentrum gibt es ein weiteres Angebot.

140.000 kostenlose Masken stellt das Land NRW rund 57.000 Anspruchsberechtigten in Gelsenkirchen in den kommenden Wochen zur Verfügung. Oberbürgermeisterin Karin Welge: „Das ist ein guter Anfang, aber reicht leider nicht aus. Daher verdoppeln wir in Gelsenkirchen diese Zahl um weitere 140.000 Masken, die wir aus unserem Pandemielager bereitstellen. Alle, die sich schützen wollen und auf kostenlose Masken angewiesen sind, sollen so die Chance dazu bekommen!“. Außerdem, so kündigt die Oberbürgermeisterin an, soll der Versand zügig erfolgen. Die ersten Briefe mit Masken werden ab der kommenden Woche verpackt und sollen in der übernächsten Woche die Empfängerinnen und Empfänger erreichen.

Eine gute Nachricht gibt es für Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung: Die Kosten für allem Über-80jährigen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind und ein Taxi zum Impfzentrum Emscher-Lippe-Halle nehmen müssen, trägt bis auf einen Eigenanteil von fünf Euro pro Strecke die Stadt Gelsenkirchen. Und da dieser Betrag für Menschen mit Leistungen aus der Grundsicherung durchaus eine Belastung darstellen kann, wird die Stadt auch diesen Eigenanteil übernehmen. Dazu werden die Berechtigten gebeten, sich mit den ihnen bekannten Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern bei der Stadt in Verbindung zu setzen.

Dort wird dann der Ablauf geklärt.

Oberbürgermeisterin Karin Welge: „Mir liegt es besonders am Herzen, dass in Gelsenkirchen niemand aufgrund seiner finanziellen Situation auf den Schutz einer medizinischen Maske verzichten muss oder sogar nicht zur wichtigen Impfung fahren kann, weil schlicht das notwendige Geld dazu fehlt.“

HINTERGRUND:

Rund 50.000 Gelsenkirchenerinnen und Gelsenkirchener beziehen SGB II-Leistungen und etwa 7.000 Menschen Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Durch die unterschiedlichen Zuständigkeiten erhalten SGB II-Empfängerinnen und Empfänger zunächst lediglich vier medizinische Masken. Zu einem späteren Zeitpunkt werden sie ein Schreiben ihrer Krankenkasse erhalten, unter dessen Vorlage sie weitere Masken in einer Apotheke beziehen können. Alle anderen Leistungsempfängerinnen und -empfänger erhalten direkt zehn Masken. Der Stadt Gelsenkirchen ist es wichtig, das zur Verfügung stehende Kontingent an Masken von Bund, Land und Stadt trotz unterschiedlicher Zuständigkeiten im gleichen Umfang an die Menschen ausgeben zu können.

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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