Krankschreiben peer Telefon
Telefonische Krankschreibung auch weiterhin möglich
Wer Symptome einer leichten Atemwegserkrankung bei sich feststellt, kann sich weiterhin per Telefon krankschreiben lassen. Die Sonderregelung sollte am 20. April 2020 enden, doch nun wurde sie vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) bis auf Weiteres verlängert.
Corona-Krise: Sonderregelung zur Krankschreibung verlängert
Aufgrund der anhaltenden Krisensituation dürfen Ärzte ihre Patienten auch weiterhin per Telefon krankschreiben, wenn diese an Symptomen einer leichten Atemwegserkrankung leiden. Eine persönliche Untersuchung des Patienten ist in diesen Fällen nicht nötig. Der Gemeinsame Bundesausschuss von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV), Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV), Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG) und Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) (G-BA) hat die seit März bestehende Sonderregelung vorläufig bis zum 18. Mai 2020 verlängert. Demnach können Ärzte die Diagnose bei Patienten telefonisch feststellen, um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) wegen einer leichten Atemwegserkrankung zu erteilen. Die Krankschreibung darf höchstens sieben Tage betragen. Bei fortdauernder Erkrankung darf nur einmal eine telefonische Verlängerung der AU erfolgen.
Krankschreibung per Telefon wegen Coronavirus wird erneut geprüft
Über eine mögliche erneute Verlängerung will der G-BA noch vor Auslaufen der Regelung am 18. Mai entscheiden.
Bei Verdacht auf Coronavirus ebenfalls telefonisch melden
Wer meint, am Coronavirus erkrankt zu sein, Kontakt zu einem Infizierten hatte oder in einem Risikogebiet war, der soll ebenso weiterhin anstelle eines Arztbesuchs den telefonischen Kontakt zur Hausarztpraxis suchen und das weitere Vorgehen besprechen.
Quelle: AOK
Autor:Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen |
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