Informationsveranstaltung im Jobcenter

So wirklich etwas erwartet habe ich nicht. Das Schöne war, ich begleitete jemanden zu dieser Veranstaltung und durfte ganz anonym Platz nehmen. Geleitet wurde sie von zwei Mitarbeitern des Jobcenters. Zwar hätte dies auch einer alleine schaffen können, aber sie werden ihre Gründe gehabt haben. Nach und nach trudelten dann auch die Teilnehmer ein. Freundlich entschuldigend nahmen sie direkt im Lichtstrahl des Beamers platz und merkten zunächst überhaupt nicht, dass sie somit aktiver Teil einer Präsentation wurden. Besonders angenehm ist es auch für einen Moderator nicht, wenn ständig die Tür aufgeht und jemand wieder stört. Aber das habe ich erwartet.

Gleich die erste Seite der Präsentation zeigte im ersten Absatz, worum es geht:

“Grundsatz Fordern und Fördern / allgemeine Pflichten”.

Aufmerksame Leser werden feststellen, dass etwas fehlt. Nämlich: “und Rechte”. Die sind wohl nicht so wichtig, um vermittelt zu werden. Es handelte sich ja um eine Informationsveranstaltung eines Jobcenters und nicht einer Selbsthilfegruppe, die es in Gelsenkirchen übrigens auch gibt.

Ebenfalls wurde darauf hingewiesen, dass jede Arbeit anzunehmen ist, die: “geistig, körperlich und seelisch zumutbar ist”. Den Unterschied zwischen geistig und seelisch habe ich nicht verstanden. Bekannt war mir jedoch, dass nach den Kriterien “Gesundheit, Qualifikation und Arbeitsmarkt” vermittelt werden soll. Ist wohl mit “seelisch” die emotionale und mit “geistig “ die kognitive Fähigkeit gemeint? Da ich mich im Laufe der Veranstaltung schon einmischte, konnte ich dann doch nicht alle Fragen stellen. Es wird immer wieder darauf wert gelegt, dass der Langzeitarbeitslose sich aktiv bemühen muss. Das ist natürlich klar. Nur wenn dieses Bemühen in blinden Aktionismus ausartet, ist das nicht mehr so klar. Denn gerne werden auch Initiativbewerbungen gesehen. Jedoch nicht unbedingt bei den Unternehmen, die mit der Bearbeitung überfordert sind. Ich weiß, wovon ich spreche. So musste ich im ALG I trotz Arbeitsunfähigkeit 12 Bewerbungen im Monat schreiben. Mit meinen Einschränkungen habe ich natürlich nur Absagen erhalten. In Anbetracht dessen, dass der Arbeitsmarkt desaströs ist, ist diese Initiativbewerberei nur Augenwischerei. Wir leben nicht mehr in den 1970 -er Jahren.

Tatsächlich stand auch in der Präsentation das Wort “Klinkenputzen”. Langzeitarbeitslose, die bereits durch diesen Status oftmals würdelos gemacht werden, sei es durch Ansehen, Akzeptanz oder eben auch finanziell, sollen nunmehr zu Kreuze kriechen. Abhängige Beschäftigung um jeden Preis. Und wenn es diese abhängige Beschäftigung nicht mehr gibt? Eine kritische Auseinandersetzung mit dem Arbeitsmarkt ist zwingend von Nöten! Es muss auch eine Arbeit angenommen werden, auch wenn diese unterbezahlt ist, so hieß es weiter. Sie nannten es “ungünstige Bezahlung”. Wenn etwas ungünstig ist, ist es dann nicht teuer?

Im Allgemeinen war die Präsentation der Inhalte von Fordern und Fördern viel zu schnell. So konnte ich kaum Stichpunkte aufschreiben. Die Aushändigung dieser Präsentation wäre doch viel einfacher gewesen. Folgende Informationen sind dann doch noch auf meinem Block gelandet:

Gefordert wird, und wer nicht spurt kann sanktioniert werden. Zur Förderung liegt jedoch kein Anspruch vor. Noch Fragen? Liegt keine Qualifikation für den Arbeitsmarkt vor, darf man Klinken putzen und ungünstige Arbeiten annehmen. Aber ein Anspruch auf Bildung, um Chancen für den ersten Arbeitsmarkt zu erlangen, liegt nicht vor. Hier wird das Ungleichgewicht dieses Hartz-Modelles doch wieder deutlich.

Bewerbungskosten werden mit 3,– Euro pro schriftlicher Bewerbung übernommen, jedoch nur bis zu 150,– Euro im Jahr. Reisekosten werden bis zu 130,– Euro übernommen. – schwups da wurde die Seite schon wieder weitergeblättert.

Auf einen Vermittlungsgutschein, den man bei privaten Arbeitsvermittlern einlösen kann, besteht kein Anspruch. Noch immer verstehe ich nicht, wieso es private Arbeitsvermittler gibt, wenn es denn die Bundesagentur für Arbeit gibt? Die privaten Arbeitsvermittler werden doch nicht als Wohlfahrtsunternehmen gelten und dies kostenlos tun. Also wird hier der Steuerzahler doch wieder draufzahlen, was doch eigentlich die Angestellten der Bundesagentur für Arbeit tun sollten. Schwups – Seite war wieder weg.

Nimmt man eine Arbeit auswärts auf (was ist auswärts? Auswärts ist schon beim Austritt aus meiner Wohnung), so hat ein Langzeitarbeitsloser Anspruch auf Reisekostenbeihilfe in Höhe von 300,– Euro. Auch eine Trennungskostenbeihilfe kann beantragt werden, wenn jemand wegen seines neuen Jobs wegziehen muss. Auch eine Umzugsbeihilfe steht ihm zu. Darüber hinaus wird auch Geld für Arbeitskleidung, etc. zur Verfügung gestellt. Leider kann ich auf dieses Thema nicht näher ein gehen weil, ja richtig, weil schwups die Seite wieder weitergeblättert wurde. Aber immerhin haben wir Begriffe, nach denen wir im Bedarfsfall googlen oder fragen können.

Zumutbare Pendelzeiten liegen bei einer Beschäftigung über 6 Stunden bei 3 Stunden. Liegt die Arbeitszeit unterhalb von 6 Stunden, sind auch 2,5 Stunden Pendelzeiten zumutbar. Einen Urlaub gibt es nicht, das nennt sich im ALG II “Ortsabwesenheit”. Zwar darf ein Langzeitarbeitsloser 3 Wochen im Jahr seinen Wohnort verlassen, einen Anspruch darauf gibt es darauf jedoch nicht. Eine Woche vor dem Verlassen des Wohnortes ist eine schriftliche Genehmigung einzuholen. Bei Rückkehr muss unverzüglich Meldung gemacht werden. Nun, man ist gefangen und nicht mehr frei. An dieser Stelle wird auch das klar.

Zu Sanktionen führen können, ein Meldeversäumnis, nicht Einhalten der Eingliederungsvereinbarung, Arbeitsaufgabe, Ablehnung von Jobangeboten und Nichteinhaltung von Terminen. Es wurde ausdrücklich erwähnt, dass die Jobcentermitarbeiter dies nicht gerne tun und auch zu vermeiden versuchen. Nun, es liegt in der Hand eines jeden Jobcentermitarbeiters, dies zu tun. Hält sich der Jobcentermitarbeiter für autorisiert, erwachsene Menschen erziehen zu müssen und ihnen die Lebensgrundlage zu entziehen? Die Gründe, wieso ein Langzeitarbeitsloser ein “Fehlverhalten” an den Tag liegt, kann ein Jobcentermitarbeiter gar nicht beurteilen. Also: Finger weg von den Sanktionen. Ängste schüren dient nicht der Unterstützung eines ALG-II-Beziehers.

Da nicht näher auf die Eingliederungsvereinbarungen eingegangen wurde, es wurden nur wieder Pflichten, aber keine Rechte genannt, hielt ich es für meine bürgerliche Pflicht, dies nachzuholen.

Demnach informierte ich die Anwesenden, dass die Eingliederungsvereinbarung eine beidseitige Willenserklärung ist, die verpflichtet. Ein jeder ALG-II-Bezieher hat das Recht, seine EV rechtlich prüfen zu lassen und auch selbst mit auszuhandeln. Auch das Erstellen eines neuen Schriftstückes und nicht das Unterzeichnen des Vordruckes ist eine Möglichkeit, einen gemeinsamen Vertrag zu gestalten. Demnach kann jeder Langzeitarbeitslose sich auch evtl. Sanktionen entziehen, wenn er denn auch seine eigenen Forderungen stellt. Aber das ist in dieser Machtsituation natürlich schwierig. Die Menschen haben Angst. Darüber hinaus galt es noch klarzustellen, dass eine EV mit mehr als 15 Bewerbungsauflagen pro Monat nicht rechtens ist. Die beiden Referenten gaben mir soweit recht und waren weiterhin freundlich. Das fand ich gut.

Dann kamen wir zum Thema Arbeitgeberförderung. Findet ein Langzeitarbeitsloser einen Job, so hat der Arbeitgeber Anspruch auf Übernahme von 50% des Lohns für eine Laufzeit von 12 Monaten. Auch hier wurde ich wieder aktiv und fragte, ob es eine Klausel gäbe, dass nach Ablauf der Förderung eine Übernahme des dann Mitarbeiters gewährleistet ist? Nach 12 Monaten sollte eine entsprechende Beurteilung, ob der Mitarbeiter in das Unternehmen passt oder nicht, erfolgen können. Ich könnte mir Informationen beim Arbeitgeberservice im Jobpoint besorgen, wurde mir geantwortet. Ich ließ nicht unerwähnt, dass es doch naheliegen könnte, dass Arbeitgeber die Mitarbeiter nach Auslaufen der Förderung wieder dem Jobcenter übergeben. Nun sind wir beim Thema “Sozialschmarotzer”, nicht wahr? Das sagte ich jedoch nicht, aber wer missbraucht dann das Jobcenter, würde er so handeln? Und wie wahrscheinlich ist es, dass dies nicht gemacht wird? Ich fragte nach entsprechenden Statistiken, wie die Erfolgsquote bei so einem Verfahren ist. Auch hier wurde ich wieder auf den Jobpoint verwiesen. 

Die letzte Folie dieser Präsentation zeigte, wann die Anzeigepflicht gilt. Sobald sich eben was grundsätzlich ändert, was in Verbindung mit der Leistung vom ALG-II steht. Vieles ist eigentlich einleuchtend, wie: Bei Arbeitsaufnahme, Änderung der Bankverbindung, Änderung der Telefonnummer, bei Umzug, Antragstellung und Bewilligung einer Rente, Ortsabwesenheit, Änderung in der Bedarfsgemeinschaft, etc.

Die ganze Veranstaltung dauerte eine halbe Stunde. Und mal im Ernst: Die Menschen die dort als Adressaten saßen, waren wirklich nicht interessiert. Keine Fragen, kein gar nichts. Wir haben noch viel zu tun, wollen wir das Vertrauen der Menschen in Bezug zum Thema Arbeit wieder zurückgewinnen. Diese Teilnahmslosigkeit ist erschreckend aber verständlich. Ich kann nur immer wieder hoffen und mit Menschen kommunizieren, dass wir über eine neue Definition von Arbeit reden müssen. Wir leben in einer Zeit, in der Maschinen Arbeitsplätze verdrängen und uns Higtec die Arbeit abnimmt. Im Zuge dessen verlernen wir jedoch welches Obst und Gemüse gerade jahreszeitaktuell ist und wie man sich selbst ernähren kann. Wir verlernen, wie das Leben eigentlich funktioniert. Es wäre doch wunderbar, wenn die Arbeitskraft der Menschen wieder in Bereiche zurückführen lässt, wo sie denn mal war. Die Kindererziehung ist so wichtig und braucht Zeit, Urban Gardening und das wiederherstellen von verlorenem Wissen ist wichtig, kommunale Energiegewinnung wäre ein Ansatz. Es gibt in einer Gesellschaft so viel zu tun. Da nützen keine Initiativbewerbungen, da nützt nur das initiativ werden.

Autor:

Sandra Stoffers aus Recklinghausen

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