Regelungen zur Wahlsichtwerbung zur Europawahl
Öffentliche Einladung zur Informationsveranstaltung für Parteien/Gruppen/Einzelbewerberinnen und -bewerber

GE. Parteien und Wählergruppen haben bei allgemeine Wahlen die Möglichkeit, eine angemessene Wahlsichtwerbung einzusetzen. Allen, auch den kleinen Parteien, Wählergruppen, Gruppen von Antragstellenden und Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber steht eine angemessene Selbstdarstellung unter Einhaltung von bestimmten Regelungen vor.

Anlässlich der diesjährigen Europawahl lädt die Stadtverwaltung am Mittwoch, 10. April 2024, Vertreterinnen und Vertreter von Parteien, Gruppen sowie Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber zu einer Informationsveranstaltung zum Thema Wahlsichtwerbung ein.

Die Veranstaltung beginnt um 10 Uhr und findet im Ratssaal des Hans-Sachs-Hauses (Ebertstraße 11, 45879 Gelsenkirchen) statt. Teilnahmebestätigungen sind bis zum 5. April 2024 elektronisch an sondernutzung@gelsenkirchen.de zu senden.

Autor:

Stadt Gelsenkirchen aus Gelsenkirchen

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