Urteil des Landessozialgerichtes zu Hilfen für Flüchtlinge genau prüfen. Bericht über Auswirkungen des Urteils im nächsten Sozialausschuss


Der interfraktionelle Arbeitskreis zum Thema „Zuwanderung“, in dem die Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis90/Die Grünen und die FDP vertreten sind, hat heute, gemeinsam mit Sozialdezernentin Karin Welge, über das gestrige Urteil des Landessozialgerichtes diskutiert.

Das Gericht hat entschieden, dass eine vierköpfige Familie aus Rumänien, die lange in Gelsenkirchen lebt, für die Zeit von Ende 2010 bis Ende 2011 Hilfen nach dem SGB II (Hartz-IV) erhält.

Da die schriftliche Urteilsbegründung erst in etwa vier Wochen vorliegen soll, vereinbarten die Sozialpolitiker, dass Karin Welge in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (ASA), der am 20. November tagt, einen ausführlichen Bericht über die möglichen Auswirkungen des Urteils für Gelsenkirchen gibt.

Zur Zeit könne nicht seriös beantwortet werden, ob es sich um eine Einzelfallentscheidung handele oder ob das Urteil auch die Zahlungspflicht in anderen Fällen auslöst. Bis dahin müsse das Integrationscenter für Arbeit in jedem Einzelfall prüfen, ob ein solcher Rechtsanspruch besteht.

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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