Finanzamt Gelsenkirchen informiert
Abgabe der Feststellungserklärungen zur Grundsteuer beginnt

Das Gelsenkirchener Finanzamt informiert alle Eigentümer und Eigentümerinnen darüber, dass die Abgabe der Feststellungserklärungen zur Grundsteuer nun beginnt. Symbolfoto: Pexels.
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Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz, wie z. B. Wohngrundstücke und land- und forstwirtschaftliche Betriebe, können ab sofort die Feststellungserklärung zur Neuberechnung der Grundsteuer bei ihrem zuständigen Finanzamt abgeben.

Gelsenkirchen. Die Feststellungserklärung ist bis Montag, 31. Oktober, bei dem zuständigen Finanzamt einzureichen, in dessen Bereich das Grundstück liegt. Die Erklärung ist grundsätzlich digital abzugeben. Dies ist einfach über das Online-Finanzamt ELSTER möglich. „Für die Abgabe über ELSTER benötigen die Eigentümerinnen und Eigentümer einen entsprechenden ELSTER-Zugang“, erklärt Mandy Stutte-Surges, Leiterin des Finanzamts Gelsenkirchen. „Wer noch keinen eigenen Zugang hat, sollte sich unter www.elster.de registrieren.“
Die Feststellungserklärung kann auch über den Zugang von nahen Angehörigen oder über andere Software-Anbieter, die diesen Service anbieten, abgegeben werden. Eigentümerinnen und Eigentümer, die keinen Zugriff auf die elektronischen Services haben, können bei ihrem Finanzamt Papiervordrucke anfordern.

Finanzamt Gelsenkirchen unterstützt bei der Erstellung der Feststellungserklärung

Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken haben in den letzten Wochen ein individuelles Informationsschreiben zur Umsetzung der Grundsteuerreform von ihrem Finanzamt erhalten. „Mit den Informationsschreiben haben die Eigentümerinnen und Eigentümer Daten und Informationen erhalten, die sie bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen und die Abgabe erleichtern“, so Stutte-Surges.
Das Schreiben enthält Daten zu dem jeweiligen Grundstück, wie das Aktenzeichen, die Gemarkung, das Grundbuchblatt, Angaben zum Flurstück, die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert. „Damit stellen wir den Eigentümerinnen und Eigentümern den Großteil der benötigten Daten für die Feststellungserklärung zur Verfügung“, betont Stutte-Surges. „Sie können diese nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit direkt in ihre Feststellungserklärung eintragen.“

Grundsteuerportal bietet ebenfalls Hilfe

Auch das von der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen eingerichtete Grundsteuerportal hilft beim Ausfüllen der Erklärung. Wer das Informationsschreiben verlegt oder keines erhalten hat, kann in dem Portal die Daten zu dem jeweiligen Grundstück in Nordrhein-Westfalen abfragen. Nach Eingabe der Adresse kann der Sachdatenauszug aufgerufen und anschließend können die Daten in die Feststellungserklärung eingetragen werden. Das Grundsteuerportal ist über www.grundsteuer.nrw.de erreichbar.
Weitere hilfreiche Informationen zur Grundsteuerreform, wie z.B. Erklär-Videos zum Grundsteuerportal, eine Check-Liste und eine ausführliche Klick-Anleitung zum Ausfüllen der Feststellungserklärung in ELSTER stehen auf der zentralen Internetseite www.grundsteuer.nrw.de zur Verfügung.
Für persönliche Rückfragen hat das Finanzamt Gelsenkirchen eine zentrale Grundsteuer-Hotline unter Tel. 0209/173-1959 eingerichtet.

Autor:

Lokalkompass Gelsenkirchen aus Gelsenkirchen

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