IG BAU: Betriebe sollen Saison-Kurzarbeitergeld beantragenWinter-Kündigungen in Gelsenkirchen verhindern

Stillstand auf dem Bau: Wenn im Winter draußen nichts mehr geht, sollen die Betriebe das Saison-Kurzarbeitergeld für ihre Beschäftigten beantragen, so der Appell der IG BAU. Die Gewerkschaft will Winterarbeitslosigkeit verhindern. | Foto: IG- Bau
  • Stillstand auf dem Bau: Wenn im Winter draußen nichts mehr geht, sollen die Betriebe das Saison-Kurzarbeitergeld für ihre Beschäftigten beantragen, so der Appell der IG BAU. Die Gewerkschaft will Winterarbeitslosigkeit verhindern.
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Kein „Frust beim Frost“: Auch wenn bei Eis und Schnee auf den Baustellen in Gelsenkirchen nichts mehr geht, sollen die Unternehmen in den kommenden Wochen auf Entlassungen verzichten. Mit dem sogenannten Saison-Kurzarbeitergeld gebe es eine gute Möglichkeit, die Winter-Zwangspause zu überbrücken. Diesen „Winter-Appell“ richtet die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt jetzt an die Betriebe der heimischen Baubranche. „Wegen des Wetters muss kein Bauarbeiter in Gelsenkirchen mehr auf die Straße gesetzt werden. Das „Saison-Kug“ garantiert die Weiterbeschäftigung im Winter“, sagt Susanne Neumann. Die Vorsitzende des IG BAU-Bezirksverbandes Emscher-Lippe-Aa spricht von einer „guten Winterbrücke“.

Das „Rezept“ gegen die Winterarbeitslosigkeit: Die Arbeitsagentur zahlt die Löhne und Gehälter der Beschäftigten weiter, wenn während der Kälteperiode die Aufträge ausbleiben oder draußen nicht gearbeitet werden kann. Vorausgesetzt, der Betrieb hat das „Saison-Kug“ beantragt. „Im Januar letzten Jahres nutzten in Gelsenkirchen lediglich 12 heimische Unternehmen die Regelung, um die Jobs von rund 120 Beschäftigten winterfest zu machen“, sagt Susanne Neumann. Gezahlt werde das Saison-Kurzarbeitergeld nicht nur in der Baubranche, sondern auch im Dachdeckerhandwerk, dem Gerüstbau sowie im Garten-, Sportplatz- und Landschaftsbau.

Von der „Lohn-Winterbrücke“ profitieren, so die IG BAU, nicht nur die Beschäftigen, sondern auch die Chefs. „Sie brauchen eingearbeiteten und qualifizierten Mitarbeitern nicht zu kündigen, die im Frühjahr bei vollen Auftragsbüchern wieder benötigt werden. Und das ist gerade in Zeiten von Fachkräftemangel besonders wichtig“, so Neumann.

Beim „Saison-Kug“ erhält, so die IG BAU, jeder Beschäftigte von Dezember bis März ein Ausfallgeld von 60 Prozent des Nettolohns, Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind sogar 67 Prozent. „Im Gerüstbau hat die Schlechtwetterzeit bereits im November begonnen“, so Susanne Neumann.

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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