Arbeitszeitzurück
Zeitumstellung: Was bedeutet das für Beschäftigte?

Zeitumstellung | Foto: Heinz Kolb

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In der Nacht vom 28. auf den 29. Oktober werden in Deutschland die Uhren wieder zurückgestellt – vielleicht zum letzten Mal. Die Nacht verlängert sich damit um eine Stunde. Doch was ist, wenn man in dieser Nacht arbeiten muss? Wir geben Antwort auf wichtige Fragen.

Wie in jedem Herbst werden die Uhren um eine Stunde zurückgestellt, und zwar von drei Uhr auf zwei Uhr. Damit endet die Sommerzeit. Die Nacht ist dann eine Stunde länger. Insgesamt aber werden die Tage dann kürzer und es wird abends schneller dunkel.

Zeitumstellung in der Nachtschicht

Aber was ist mit den Beschäftigten, die in dieser Nacht arbeiten müssen? Auch für sie verlängert sich die Nacht und damit die Arbeitszeit. Die Arbeitszeit der Beschäftigten richtet sich jedoch nach den individuellen Regelungen des Arbeitsverhältnisses. Es kann deshalb nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass sich nur aufgrund der Zeitumstellung die Arbeitspflicht erhöht.

Ist nichts geregelt, geht die Rechtsprechung aufgrund einer Interessenabwägung davon aus, dass die Stunde im Zweifelsfall trotzdem zu arbeiten ist. Dem Arbeitgeber wird ein berechtigtes Interesse zugebilligt, Lücken oder Überschneidungen zu vermeiden.

Wenn Beschäftigte eine Stunde länger arbeiten müssen, ist diese grundsätzlich auch zu bezahlen. Bei Unklarheiten sollten Betroffene in den jeweils anzuwendenden Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und gegebenenfalls bestehende Betriebsvereinbarungen schauen.

Arbeitszeit beachten

Die Zeitumstellung setzt auch die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes nicht außer Kraft: Die Mindestarbeitszeit von 8 Stunden ist also auch dann einzuhalten, wenn die Stunde zwischen zwei und drei Uhr doppelt zählt.

Dies ist in der Regel kein Problem, da die tägliche Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden verlängert werden kann, wenn die Mehrarbeit innerhalb eines Jahres ausgeglichen wird. Die Grenze von 10 Stunden darf aber auch durch die Zeitumstellung nicht überschritten werden.

Allerdings können Tarifverträge abweichende Regelungen enthalten. Im Zweifelsfall sollte man auch hier in die entsprechende Vorschrift schauen oder sich an den Betriebsrat oder die Gewerkschaft wenden.

Wie war das nochmal?

Zum Schluss noch ein Hinweis für alle, die regelmäßig vor der Frage stehen, ob die Uhr nun vor- oder zurückgestellt werden muss. Es gibt einen guten Merksatz, die sogenannte „Café-Regel“:

Die Cafés stellen im Frühling die Tische vor die Tür (Uhr im Frühling eine Stunde vorstellen) und im Herbst stellen sie sie wieder zurück (Uhr im Herbst eine Stunde zurückstellen).

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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