Verstärkte Kontrollen
163 Autofahrende ohne Gurt im Kreis Recklinghausen und Bottrop erwischt

Die Polizei Recklinghausen hat verstärkte Gurtpflichtkontrollen durchgeführt. | Foto: Symbolbild Polizei
  • Die Polizei Recklinghausen hat verstärkte Gurtpflichtkontrollen durchgeführt.
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  • hochgeladen von Petra Zellhofer-Trausch

In der Woche von Montag, 4., bis Sonntag, 10. April, hat die Polizei Recklinghausen ein besonderes Augenmerk auf die Gurtpflicht im Auto gelegt. Damit hat sich das Polizeipräsidium Recklinghausen an einer landesweiten Kontrollwoche beteiligt.
 
Insgesamt mussten 163 Verstöße gegen die Gurtpflicht festgestellt werden. In zwölf Fällen waren Kinder nicht ordnungsgemäß gesichert. Landesweit fielen fast 1.800 Autofahrende negativ im Zusammenhang mit den Kontrollen auf.

Maximum an Sicherheit

"Es ist sehr bedenklich, dass nach Jahrzehnten der Gurtpflicht, in so kurzer Zeit wieder Verstöße im dreistelligen Bereich festgestellt wurden. Der Gurt ist das Mittel im Auto, mit dem es gelingt durch einen einfachen Handgriff ein Maximum an Sicherheit zu erzeugen", sagt Polizeipräsidentin Friederike Zurhausen. 

Zusammenspiel von Gurt, Gurtstraffer und Airbag

Generell funktioniert das Zusammenspiel von Gurt, Gurtstraffer und Airbag nur bei korrekt angelegtem Sicherheitsgurt. Ein Airbag ist bei einem Unfall nur dann effektiv, wenn der Fahrer angeschnallt ist. Ohne Gurt schlägt der Kopf mitunter schon am Lenkrad auf, bevor der Airbag vollständig ausgelöst hat.
Autofahrende sollten sich außerdem bewusst sein, dass der Airbag bei niedrigen Geschwindigkeiten nicht auslöst und bereits bei einem Unfall mit 30 Stundenkilometern mit schweren Verletzungen gerechnet werden muss.

Regelmäßige Kontrollschwerpunktwochen

Kontrollschwerpunktwochen mit Themen wie Gurtpflicht, Alkohol und Drogen, Geschwindigkeit, Motorradfahrende oder Schwerlastverkehr werden regelmäßig durch die Polizei Recklinghausen durchgeführt.

30 Euro Verwarngeld

Wer den Gurt nicht anlegt, muss mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 30 Euro rechnen. Sind mehrere Kinder im Fahrzeug nicht angeschnallt, werden 70 Euro fällig. Mitgeführte Hunde müssen nicht angeschnallt, aber gesichert werden. Rein rechtlich gelten sie als Ladung, auch wenn Frauchen und Herrchen ihr Tier sicher anders bewerten.

Autor:

Lokalkompass Gladbeck aus Gladbeck

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