Führung durch die Maschinenhalle der Zeche Zweckel
„Königliches unter Strom“

Die Maschinenhalle der Zeche Zweckel war mit Wandmalereien, einer aufwändiger Empore und feinsten Materialien ausgeschmückt, wobei einige Elemente der Ausstattung erhalten sind. | Foto: Manfred Vollmer
  • Die Maschinenhalle der Zeche Zweckel war mit Wandmalereien, einer aufwändiger Empore und feinsten Materialien ausgeschmückt, wobei einige Elemente der Ausstattung erhalten sind.
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Bei der industriehistorischen Führung „Königliches unter Strom“ der Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur am Sonntag, 13. März, um 14 Uhr in der Maschinenhalle der Zeche Zweckel, Frentroper Strasse 74, erfahren Interessierte Wissenswertes über die Geschichte des Bergwerks.

Die Zeche Zweckel ist eine von mehreren Bergwerken, die der königlich-preußische Staat Anfang des 20. Jahrhunderts im Ruhrgebiet kaufen oder errichten ließ. Die Gründe waren politischer Natur. Zum einen wollte der Staat mit dem Erwerb eigener Zechen den großen Bedarf an Kohle für Marine und Staatsbahn stillen, zum anderen wollte er aber auch Einfluss auf die Kohlepreis-Politik nehmen können. Denn diese wurde wesentlich von privaten Bergwerksgesellschaften gestaltet. Die staatliche Zeche Zweckel repräsentiert deshalb umso mehr das Selbstverständnis seines Bauherrn.

Repräsentativ anmutender Charakter

Vor diesem Hintergrund versteht sich der fast repräsentativ anmutende Charakter der Maschinenhalle. Ausgeschmückt mit Wandmalereien, aufwändiger Empore und feinsten Materialien fasste das Gebäude alle Maschinen der Zeche unter einem Dach zusammen. Ein roter Teppich war um die Maschinen gelegt, Personal stand bereit für die Sauberkeit dieses Teppichs. Einige Elemente der Ausstattung sind noch erhalten und die Atmosphäre ist gut nachzuspüren.

Information

  • Der Eintritt beträgt 5 Euro, Kinder unter 12 Jahren sind frei. Inhaber der Gladbeck-Card erhalten 50 Prozent Ermäßigung.
  • Weitere Informationen sind unter www.industriedenkmal-stiftung.de erhältlich.
  • Es gilt die 3G-Regelung. Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahren) sind von der Regelung ausgenommen.
  • Innerhalb der Gebäude ist Maskenpflicht. Dies gilt nicht bei Vorlage eines Attests sowie für Kinder unter 6 Jahren.
  • Die AHA-Regeln sind einzuhalten (Abstand, Hygiene, Maske).
Autor:

Ingrid Lücke aus Recklinghausen

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