UPDATE+++Müssen Gladbecker Kinder am Montag zur Schule?
Orkantief Sabine nimmt auch Kurs auf das Ruhrgebiet

Die Warnkarte des DWD von Freitag, 7. Februar, 13 Uhr. | Foto: DWD
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So eine  eindringliche Vorwarnung hat es bislang nur im Fall "Kyrill" gegeben, doch die Wetterexperten aus den Reihen des "Deutschen Wetterdienstes" (DWD) sind sich absolut sicher: mit Orkantief SABINE steht Deutschland am Sonntag und in der Nacht zum Montag eine "gefährliche Wetterlage" bevor.

Dies belegt auch die aktuelle Grafik (Stand 7. Februar, 13 Uhr) der Vorhersagezentrale DWD zu den an beiden Tagen betroffenen Gebieten.

In den rot markierten Bereichen, zu denen zweifelsohne ganz Nordrhein-Westfalen gehört, sind demnach schwere Sturmböen um 100 Stundenkilometer wahrscheinlich, einzelne orkanartige Böen oder Orkanböen ebenfalls. Besonders in Gewitternähe muss darauf geachtet werden, warnen die DWD-Experten. Bei den höchsten Böen etwas außen vor ist nach aktuellem Stand lediglich der Nordosten Deutschlands.

Der DWD versichert, er werde die breite Öffentlichkeit und seine Partner bei den Einsatzkräften wie schon bisher regelmäßig über seine Website www.dwd.de oder mit seiner #WarnWetter-App über die aktuelle Wetterentwicklung informieren. Dies vor allem dann, sobald konkrete und somit lokale Warnungen möglich seien.

Inzwischen hat die Bezirksregierung Münster auf die angekündigte Wetterentwicklung reagiert. In einer Mitteilung an die Medien schreibt die Bezirksregierung: "Für viele Schülerinnen und Schüler kann der Schulweg daher schwierig werden. Ein solcher zu erwartender Sturm ist ein plötzlich eintretendes Wetterextrem und kann Grund für ein Fehlen in der Schule sein. Dennoch gilt in Nordrhein-Westfalen (NRW) wie in den anderen Bundesländern für alle Kinder im schulfähigen Alter (in NRW ab sechs Jahren) grundsätzlich erst einmal die Schulpflicht.

In Nordrhein-Westfalen ist, anders als beispielsweise im benachbarten Niedersachsen, geregelt, dass im Falle des plötzlichen Eintritts extremer Witterungsverhältnisse oder eines nicht vorhersehbaren Ausfalls des öffentlichen Nahverkehrs die Eltern entscheiden, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar ist. Volljährige Schülerinnen und Schüler entscheiden dies selbst. Auch wenn das Schulversäumnis in derartigen Fällen entschuldigt ist, ist in jedem Fall die Schule zu informieren.

Schülerinnen und Schüler in einem Berufsausbildungsverhältnis, die wegen extremer Witterungsverhältnisse das Berufskolleg nicht erreichen können, arbeiten an diesen Tagen im Ausbildungsbetrieb, soweit dieser zumutbar erreicht werden kann.

Ob die Schule wegen extremer Witterungsverhältnisse geschlossen wird, entscheidet die Schulleitung in Absprache mit dem Schulträger. Der Schulträger ist für die Sicherheit der Schulgebäude und Schulanlagen verantwortlich und für die Schülerbeförderung zuständig. Bei der Entscheidung hat die Schulleitung gemeinsam mit dem Schulträger die konkrete örtliche Situation zu berücksichtigen und eine Abwägung der Gesamtumstände vorzunehmen. Dabei sind neben Sicherheitsfragen das Schulgebäude und das Schulgelände betreffend auch Fragen der Schülerbeförderung, der Vermeidung von Unterrichtsausfall und des bestehenden Betreuungsbedarfes insbesondere für jüngere Schülerinnen und Schüler berufstätiger Eltern mit in den Blick zu nehmen. Empfehlenswert ist es, für alle Schulen einer Kommune eine einheitliche Entscheidung anzustreben.

Lehrkräfte und alle anderen Beschäftigten der Schulen erhalten keine Befreiung. Die Betreuung von Schülerinnen und Schülern, die in die Schule kommen, muss auch im Falle einer Schulschließung gewährleistet sein. Schülerinnen und Schüler dürfen nicht im aufkommenden Sturm nach Hause geschickt werden."

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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