Willkür bei Personenauswahl an Liegenschaften?
Beschwerden gegen die Grundsteuererhebung in NRW

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Die liberale Opposition im NRW-Landtag will von der Landesregierung in einer Kleinen Anfrage 183, Drucksache 18/270 wissen, wie gerecht und willkürlich die Auswahl der Steuererklärungspflichtigen im Falle eines gemeinschaftlichen Eigentums von mehreren Personen an einer Liegenschaft ist.

Nach Rückmeldung etlicher Steuerpflichtiger ist in der Kommunikation der Finanzverwaltung derzeit rein sachlich nicht nachvollziehbar, wer individuell beim gemeinsamen Grundbesitz mehrerer Eigentümer derselben Liegenschaft genau der Adressat der Erklärungspflicht ist und warum. Offenbar informieren die Finanzämter jeweils nur einen einzigen Eigentümer, obwohl die Erklärungspflicht rechtlich alle Eigentümer grundsätzlich in gleicher Weise betrifft.

In der Folge könnten auch in Gladbeck möglicherweise nicht informierte, unwissende Steuerpflichtige damit für Fehler, Falschangaben oder Unterlassungen eines anderen Dritten rechtlich oder finanziell belangt werden.

Die Landesregierung wird daher folgendes gefragt:
• Wie viele grundsteuerrelevante Liegenschaften und Steuererklärungspflichtige gibt es in dem auch für Gladbeck zuständigen Finanzamt Marl?
• In wie vielen Fällen handelt es sich bei der Abgabeverpflichtung um eine Mehrpersonenkonstellation?
• Nach welchen Kriterien entscheidet die Finanzverwaltung, wer für die Eigentümergesamtheit die Datenübermittlung zu erledigen und zu verantworten hat?
• Mit welchen Sanktionen hat ein Miteigentümer A zu rechnen, der selber von der Finanzverwaltung nicht zur Abgabe einer Feststellungserklärung schriftlich aufgefordert worden ist, wenn die Angaben ein anderer zu diesem Zwecke behördlich aufgeforderter Miteigentümer B seinerseits nicht, nicht rechtzeitig oder nur fehlerhaft erledigt?

Autor:

Heinz-Josef Thiel aus Gladbeck

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