Laute Laubbläser - was ist erlaubt?

Der Herbst färbt die Blätter wunderschön, aber leider fallen diese nach einer Zeit zu Boden - und zwar massenhaft. Wie man dann den Laubbläser sinnvoll einsetzt, das beschreibt das Umweltreferat der Stadt. | Foto: Katharina Scherer/pixelio.de
  • Der Herbst färbt die Blätter wunderschön, aber leider fallen diese nach einer Zeit zu Boden - und zwar massenhaft. Wie man dann den Laubbläser sinnvoll einsetzt, das beschreibt das Umweltreferat der Stadt.
  • Foto: Katharina Scherer/pixelio.de
  • hochgeladen von Annette Robenek

Der Herbst naht und bald werfen die Bäume ihre Blätter ab. Häufig ist mit dem Entfernen des Laubes der Einsatz von Laubbläsern verbunden – mit entsprechendem Lärm. Der Laubbläser wirbelt zudem viel Feinstaub auf, der gesundheitlich ebenso wie der Lärm bedenklich ist.

Dazu das Umweltreferat der Stadt Gladbeck: Damit die Nachbarn nicht unnötig gestört werden, ist auf den richtigen Umgang mit den Geräten zu achten. Empfehlenswert sind besonders leise Geräte. Neue, lärmarme Geräte, sind mit dem EU-Umweltzeichen gekennzeichnet. Diese Geräte sind um bis zu 50 % oder mehr leiser als alte Geräte.

Die Zeiten, in denen Laubbläser eingesetzt werden dürfen, sind in der „Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung“ (32. Bundesimmissionsschutzverordnung) geregelt. Hier gelten z.B. für Wohn- und Kleinsiedlungsgebiete folgende Regelungen:
Geräte mit dem EG-Umweltkennzeichen dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20 Uhr und 7 Uhr betrieben werden.

Geräte ohne EG-Umweltkennzeichen dürfen zusätzlich zum Verbot an Sonn- und Feiertagen an Werktagen nur von 9 Uhr bis 13 Uhr und von 15 Uhr bis 17 Uhr betrieben werden. Wer sich beim Einsatz von Laubbläsern nicht an diese Zeiten hält, handelt somit ordnungswidrig. Hier ist eine Anzeige beim Amt für öffentliche Ordnung möglich.

Ein Tipp: Laubwerk sollte konventionell mit Harke und Besen beseitigt werden. Dies schont nicht nur das Gehör der Nachbarn, sondern auch die eigenen Ohren. Aber: Nicht nur der Lärm von Laubbläsern ist schädlich: Bei Messungen in der Umgebung von Laubbläsern wurden extrem hohe Feinstaubbelastungen nachgewiesen, die im Vergleich zum Kehren um ein Vielfaches höher liegen und gesundheitlich bedenklich sind. Dieser Feinstaub kann aufgrund seiner geringen Größe direkt in die Lunge gelangen und zu Schädigungen führen.

Auch der Naturschutz ist dankbar: Für Tiere, wie z.B. den Igel, ist der Einsatz von Laubbläsern ein Risiko und das Kehren schonender.

Es gibt also viel Argumente, den Einsatz von Laubbläsern zu überdenken. Wenn man sich allerdings für den Einsatz dieser Geräte entscheidet, sollte dann auf jeden Fall auf ein neues, modernes Gerät zurückgegriffen werden und der Einsatz auf so kurze Zeit wie möglich beschränkt werden.

Autor:

Annette Robenek aus Gladbeck

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

Folgen Sie diesem Profil als Erste/r

3 Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.