ABSCHLEPPEN wegen Parkens im Schulbereich ist ERLAUBT !

Kann das Kind nicht laufen ? Muss man mit dem Auto fahren ?
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Frage in der WE - Zeitung:
Ich habe mein Kind

zur Schule gebracht u n d in der Zeit im Halteverbot geparkt !

Leider wurde mein PKW abgeschleppt -
Rechtens ?
[ Die Klägerin hatte ihren Pkw an einem Montag im November 2011 auf einem Parkstreifen vor einer Kölner Grundschule abgestellt und das, obwohl dort von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen sieben und 15 Uhr ein absolutes Halteverbot bestand. // die Klägerin mehr als 20 Minuten später noch immer nicht an ihrem Fahrzeug erschienen war, ]

und immer die Aussage: nur eben... ;-))

Anwalt:
JA.
Das Verwaltungsgericht Köln entschied:
dass ein Fahrzeug, das in einer im - BEREICH SCHULE - eingerichteten Halteverbotszone geparkt wird ,grundsätzlich auch dann abgeschleppt werden kann ,
wenn keine anderen Fahrzeuge gefährdet o. behindert werden !
( Az: 20 K 1143/12

Facit: es scheint immer noch Menschen mit ? Führerschein ? zu geben
die es nicht kapieren wollen,
wozu diese - HALTEVERBOTSZONEN - eingerichtet wurden ? !

Zur Sicherheit der eigenen Kinder ! !

Und nicht damit die "Nicht-Laufen-Könnenden Eltern"
in der letzten Sekunde ihr Baby zur Schule karren müssen .

Das muss echt schwer sein zu verstehen ! ???

Dabei laufen die Kleinen so gerne,
mit anderen Kinder zusammen zur Schule !

also: wer sein Auto gerne "fliegen" sehen und irgendwo ,
gegen unnötig ausgegebenes Haushaltsgeld ,
abholen möchte ....
Und jetzt erst recht Zeit verplempert hat , der ....

" parkt weiter so rücksichtslos den Kindern gegenüber "

(aus den Negativ Erlebnissen eines ehem. Schulwegbegleiters
alles leider zu sehr bekannt )

http://www.inovexx.de/aktuelles-kooperation.html?sid=4d6b8006f1204f49be1f9804af648265

Autor:

Wolfgang Kill aus Gladbeck

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