"Unzumutbares Beschäftigungsangebot" - "Schikanöses Verhalten" der Kaufland Vertrieb Zeta GmbH

Gegen die schikanösen Beschäftigungsangebote der Kaufland Vertrieb Zeta GmbH setzen sich einige der ehemalige Mitarbeiterinnen zur Wehr. | Foto: Kariger
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  • Gegen die schikanösen Beschäftigungsangebote der Kaufland Vertrieb Zeta GmbH setzen sich einige der ehemalige Mitarbeiterinnen zur Wehr.
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Wie schon berichtet, hat die Kaufland Vertrieb ZETA GmbH aus Neckarsulm die Kaufland Filiale in Gladbeck Ende November 2017 geschlossen und allen Gladbecker Mitarbeitern die Kündigung erklärt.

In den daraufhin eingeleiteten Kündigungsschutzverfahren folgte das Arbeitsgericht Gelsenkirchen der Argumentation der klagenden Mitarbeiterinnen dahingehend, dass die Sozialauswahl fehlerhaft sei, weil sie über die weiteren zum Betrieb gehörenden Filialen erstreckt werden musste. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

"Die Kaufland Vertrieb ZETA GmbH misst nunmehr mit zweierlei Maß und teilt ihre Mitarbeiter bezüglich der weiteren Behandlung in zwei Gruppen ein", erklärt Anwalt Martin Löbbeke. Zwei zum Betriebsrat gehörende Mitarbeiterinnen erhielten demnach das Angebot, mit einer Erhöhung der Abfindung auf 2,0 Gehälter pro Jahr der Betriebszugehörigkeit aus dem Unternehmen auszuscheiden. Davon haben die beiden Betriebsrätinnen Gebrauch gemacht.

Den anderen Mitarbeiterinnen, die das Verfahren in erster Instanz erfolgreich abgeschlossen und ihre Prozesse gewonnen haben, wurde demgegenüber nach Angaben von Löbbecke kein Angebot über den Sozialplan hinaus (1 bis 1,5 Monatsgehälter pro Jahr der Betriebszugehörigkeit) unterbreitet. Vielmehr kam von Kaufland das Angebot, während der laufenden Berufungsfrist nunmehr in der am weitesten entfernten Filiale in Goch nahe der holländischen Grenze eingesetzt zu werden. "Und das, obwohl die Kaufland-Gruppe auf ihrer Homepage offene Stellen für Mitarbeiter in Essen, Dorsten und Bochum anbiete," kritisiert der Anwalt der Arbeitnehmerinnen.

Stattdessen sollen die teilzeitbeschäftigten Mitarbeiterinnen künftig im Rahmen einer Prozessbeschäftigung bis zur Entscheidung des Landesarbeitsgerichts sich einen Pkw besorgen und 76,5 Kilometer pro Weg oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln mehr als vier Stunden unterwegs sein, bei einer Wochenbeschäftigung von 15 und 25 Stunden. Über einen eigenen PKW zur alleinigen Nutzung verfügen beide nicht.

"Die Mitarbeiterinnen empfinden ein solches Angebot als Schikane. Sie kündigten an, weiterhin um ihr Recht auf angemessene Weiterbeschäftigung zu kämpfen, zumal die Kaufland Zeta GmbH weitere näher gelegene Filialen unterhält. Warum dann den langjährigen Mitarbeiterinnen eine Arbeit nur in Goch angeboten wird, ist nicht nachvollziehbar."  so Anwalt Martin Löbbecke abschließend.

Gegen die schikanösen Beschäftigungsangebote der Kaufland Vertrieb Zeta GmbH setzen sich einige der ehemalige Mitarbeiterinnen zur Wehr. | Foto: Kariger
Rechtsanwalt Martin Löbbecke.
Autor:

Lokalkompass Gladbeck aus Gladbeck

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