Rechtsanwältin Dr. Romy Latka stellte vor über 360 Gästen der Kreis-Wirtschaftsförderung die neue Datenschutzgrundverordnung vor 

Hatten die Idee zum Vortrag über die Datenschutzgrundverordnung gegenüber der Kreis-WfG formuliert: Rechtsanwalt Freddy Heinzel und Rechtsanwältin Dr. Romy Latka. Foto: Wirtschaftsförderung Kreis Kleve
  • Hatten die Idee zum Vortrag über die Datenschutzgrundverordnung gegenüber der Kreis-WfG formuliert: Rechtsanwalt Freddy Heinzel und Rechtsanwältin Dr. Romy Latka. Foto: Wirtschaftsförderung Kreis Kleve
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Datenschutzbeauftragte, Sachbearbeiter, Bereichsleiter bis hin zu den Firmenchefs waren gekommen, um sich zu informieren. Gut 360 Interessierte aller Branchen folgten der Einladung der Wirtschaftsförderung Kreis Kleve zum Thema „Datenschutzgrundverordnung – Was ist jetzt noch zu tun?“.

KREIS KLEVE. Die Rechtsanwältin Dr. Romy Latka lieferte den Gästen einen zweistündigen Abriss zu diesem neuen Gesetz, das lange Zeit nur wenige als wirklich wichtig empfunden hatten, bis es dann mehr oder weniger plötzlich jeden interessieren musste.

"Vielleicht lassen die Schmerzen nach"

„Vielleicht lassen unsere Schmerzen nach Ihrem Vortrag ja nach“, hatte Kreis-Wirtschaftsförderer Hans-Josef Kuypers noch bei der Begrüßung der Juristin gehofft – scherzte später allerdings, die Schmerzen seien nicht wirklich zurückgegangen, nur wisse er mehr über die Ursachen. Dr. Latka sah durchaus Vorteile in der Tatsache, dass mit der neuen Datenschutzgrundverordnung nun eine europaweit einheitliche Regelung existiere. Insbesondere durch die teils hohen Bußgelder sei eine Verbesserung der Durchsetzbarkeit der Gesetzmäßigkeiten zu erwarten. Vor allem die personenbezogenen Daten sollen vor Missbrauch bei Speicherung, Übermittlung, Veränderung und Löschung geschützt werden. Auch die Datensicherheit mit Blick auf unbefugte und unberechtigte Zugriffe von Unternehmensdaten solle verbessert werden. 

"Verantwortung trägt der Firmenchef"

„Die letzte Verantwortung für den Umgang mit den Daten trägt in jedem Fall der Firmenchef“, so die Referentin, die vor allem dadurch Erstaunen hervorrief, dass jedes Unternehmen auch ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten zu erstellen habe – also ein Festhalten der Schritte darstellen soll, die zur Entwicklung des Datenvolumens beigetragen haben. Zehn Jahre seien die Informationen aufzubewahren, Unternehmen ab zehn Mitarbeitern – eingeschlossen der Geschäftsführer – müssen einen Datenschutzbeauftragten bestellen und diesen an die Aufsichtsbehörde melden. Begleitende technische wie organisatorische Maßnahmen sind regelmäßig einer Überprüfung und Bewertung zu unterziehen und auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen. So jedenfalls Dr. Romy Latka.

Autor:

Christian Schmithuysen aus Goch

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