Neue Allgemeinverfügung
Distanzunterricht an Hagener Schulen

Die neue Allgemeinverfügung in Hagen gilt ab heute, 19. April. | Foto: Archiv
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Mit einem Inzidenzwert von 294,1 erreichte die Zahl der Neuinfektionen der vergangenen sieben Tage in Hagen am Samstag, 17. April, den höchsten Wert seit Beginn der Coronapandemie. Der Krisenstab der Stadt Hagen hat sich daher darauf verständigt, alle derzeit für Hagen geltenden Regeln zu verlängern und die Kitas im eingeschränkten Pandemiebetrieb zu belassen.

Kein Einvernehmen mit dem Gesundheitsministerium des Landes konnte bei der Beschränkung der Teilnehmerzahl bei Gottesdiensten oder sonstigen Versammlungen zur Religionsausübung erzielt werden. Während die Stadt Hagen aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens die Zahl auf maximal 30 Personen begrenzen wollte, beharrte das Ministerium auf höchstens 100 Personen drinnen und 250 draußen.

Distanzunterricht an Schulen

An sämtlichen Hagener Schulen wird ab Montag, 19. April, der Präsenzunterricht ausgesetzt und, soweit möglich, auf Distanzunterricht umgestellt. Um eine einheitliche Vorgehensweise in kreisfreien Städten und Kreisen sicherzustellen, hat sich das Land NRW am Freitagmittag, 16. April, entschieden, auf Landesebene eine Regelung in der Betreuungsverordnung mit einer entsprechenden Allgemeinverfügung zu erlassen. Demnach werden auch in Hagen die Regelungen zum Schulbetrieb, die in dieser Woche galten, fortgesetzt. Ausgenommen von der Aussetzung des Präsenzunterrichts sind Abschlussklassen sowie Notbetreuungen.

Eingeschränkter Pandemiebetrieb in Kitas

Die Hagener Kitas verbleiben weiterhin im eingeschränkten Pandemiebetrieb. Es gilt der dringende Appell, dass Eltern ihre Kinder, im Sinne der Kontaktvermeidung möglichst selbst betreuen. Die Kindertageseinrichtungen bleiben jedoch grundsätzlich geöffnet. Ob Eltern das Angebot in Anspruch nehmen, entscheiden sie eigenverantwortlich. Der Betreuungsumfang für jedes Kind bleibt weiterhin um zehn Wochenstunden eingeschränkt.

Ausgangsbeschränkung: Begründung neu formuliert

Das Verwaltungsgericht (VG) Arnsberg hatte am Donnerstag, 15. April,  die gegen die Ausgangsbeschränkung der Stadt Hagen (21 bis 5 Uhr) per Eilantrag hervorgebrachte Klage zugunsten eines Klägers entschieden. Am Freitag entschied das VG zugunsten zweier anderer Kläger. Für alle anderen Bürger haben diese Gerichtsurteile allerdings keine Auswirkung.
Dennoch hat die Stadt Hagen die Urteile zum Anlass genommen, die Begründung der Ausgangsbeschränkung in der verlängerten Allgemeinverfügung neu zu formulieren. So werden unter anderem die bisher seit März 2020 durchgeführten Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie deutlicher hervorgehoben und konkretisiert, warum die Stadt die Ausgangsbeschränkung für erforderlich hält. Unter anderem wurden seit 1. März dieses Jahres durch das Ordnungsamt 16 illegale Partys nach 21 Uhr aufgelöst. Außerdem wird die aktuelle Infektionslage durch konkrete Zahlen des Gesundheitsamtes belegt.
Die neue Allgemeinverfügung sowie die ergänzende Allgemeinverfügung der Stadt Hagen treten am Montag, 19. April, in Kraft. Alle Regeln und weitere Informationen zur Coronapandemie in Hagen finden Interessierte auf wwww.hagen.de/corona.

Autor:

Lokalkompass Hagen aus Hagen

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