Die FAQs des Winters

Gefährlich: Dachlawinen können Fußgänger schwer verletzen.
  • Gefährlich: Dachlawinen können Fußgänger schwer verletzen.
  • hochgeladen von Henrik Stan

Was, wenn's wirklich Winter wird? Die Stadt Herdecke beantwortet die am häufigsten gestellten Fragen:

Wer ist zum Räumen auf den Gehwegen verpflichtet?
Die Gehwege vor dem Grundstück sind vom Eigentümer von Schnee und Eis zu befreien. Der Eigentümer überträgt diese Pflicht häufig auf seine Mieter.

Wie ist zu räumen?
Gehwege müssen, wenn Sie eine solche Mindestbreite haben, in einer Breite von mindestens einem Meter freigehalten werden, ansonsten in ihrer jeweiligen Breite. Bei Straßen mit einseitigen Gehwegen sind nur die Gehwege freizuhalten. Bei Straßen ohne Gehwege ist auf beiden Fahrbahnen eine Breite von mindestens einem Meter zu schaffen. In Fußgängerzonen ist beidseitig ein Streifen von mindestens 1,50 Meter, in verkehrsberuhigten Bereichen ohne Gehwege von mindestens euinem Meter freizuhalten.

Darf Streusalz verwendet werden?
Grundsätzlich ist Streusalz verboten. Es sollen abstumpfende Mittel verwendet werden. Nur in besonderen klimatischen Ausnahmefällen wie Eisregen sowie an gefährlichen Stellen (Treppen, Rampen, Brücken, starkes Gefälle) ist Streusalz erlaubt.

Wann (zu welchen Zeiten) muss der Gehweg vor dem Grundstück schnee- und eisfrei sein?
In der Zeit von 7 bis 19 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte unverzüglich zu beseitigen. Nach 19 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.

Wohin mit dem Schnee?
Der Schnee ist auf den an die Fahrbahnen grenzenden Teilen der Gehwege oder, wo dies nicht möglich ist, auf öffentlichen Verkehrsflächen so zu lagern, dass der Fahr- oder Fußgängerverkehr nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird. Einläufe in Entwässerungsanlagen und Hydranten sind von Eis und Schnee freizuhalten. Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf die öffentlichen Verkehrsflächen geschafft werden.

Müssen Eis und Schnee von Hausdächern entfernt werden?

Dachlawinen können für Fußgänger lebensgefährlich sein. Überhänge sind daher umgehend zu entfernen. Dies gilt auch für Eiszapfen.

Kann die Schneelast auf Dächern gefährlich sein?

Ja. Im Falle von länger anhaltenden und starken Schneefällen empfiehlt es sich, die Dachkonstruktion von Experten prüfen zu lassen. Die Dachflächen sollten im Extremfall nicht betreten werden. Gefahrenstellen sind möglichst mit Flatterband oder Schildern zu kennzeichnen.

Wo erfahre ich, ob mein Bus fährt?

Die meisten Verkehrsbetriebe haben eine Hotline eingerichtet und informieren auf ihrer Homepage über Busausfälle. Eine Übersicht der Verkehrsbetriebe gibt es auf der städtischen Homepage www.herdecke.de unter dem Menüpunkt Bürgerservice. Außerdem empfiehlt sich ein Blick auf www.vrr.de bzw. die App des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr.

Meine Straße wurde nicht geräumt – wieso nicht?

Die Räumung erfolgt nach einer Prioritätenliste. Zunächst werden die Hauptverkehrsstraßen und solche Straßen, die für den Busverkehr dienen, geräumt. Anliegerstraßen finden erst nachfolgend Berücksichtigung. Im Falle von anhaltenden Schneefällen kann es vorkommen, dass Straßen mit hoher Priorität so schnell wieder unbefahrbar sind, dass diese in sehr kurzen Abständen erneut geräumt werden müssen.

Meine Mülltonne wurde nicht abgeholt – an wen kann ich mich wenden?
Mitarbeiter, die ansonsten auf dem Müllwagen oder der Kehrmaschine unterwegs sind, werden für den Winterdienst eingesetzt, weshalb es zeitweise auch zu Verzögerungen bei der städtischen Müllabfuhr kommen kann. Zudem ist die Abholung der Mülltonnen durch hohe Schneemassen erschwert und nimmt mehr Zeit in Anspruch. Mülltonne stehen lassen. Weitere Informationen unter Tel. 02330-611413.

Autor:

Henrik Stan aus Hagen

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