Soll der Rat der Stadt Hamminkeln um 10 Ratsvertreter von 38 auf 28 Ratsvertreter (...) reduziert werden?
Bürgerentscheid: Stimmen Sie ab für die zukünftige Besetzungsstärke des Stadtparlaments!

Hier gilt's!  | Foto: Archiv

Die Wahlbenachrichtigungen wurden zugestellt, alle wahlberechtigen Bürger/innen Hamminkelns sind informiert: Sie dürfen entscheiden, ob die Geschicke von (wie derzeit gültig) 38 oder künftig lieber von 28 Ratsherren und -frauen eingestielt werden.

So heißt es auf der entsprechenden Seite der Hamminkelner Stadt-Homepage: In der Stadt Hamminkeln findet vom 01. Juli bis 07. Juli 2019 ein Bürgerentscheid zu der unten genannten Abstimmungsfrage statt. Bürgerbegehren und Bürgerentscheid sind als Instrumente der direkten bürgerschaftlichen Beteiligung in kommunalpolitischen Sachfragen in § 26 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen verankert. Ein Bürgerentscheid ist notwendig, wenn der Rat der Stadt einem zulässigen Bürgerbegehren nicht beitritt.

In der Stadt Hamminkeln wurde durch den Verein Pro Mittelstand Hamminkeln ein Bürgerbegehren, das mit Schreiben vom 11. April 2019 angezeigt wurde, mit der Frage"Soll der Rat der Stadt Hamminkeln um 10 Ratsvertreter von 38 auf 28 Ratsvertreter ab den Kommunalwahlen 2020 reduziert werden?"

und 1.939 gültigen Unterschriften eingereicht. Der Rat der Stadt Hamminkeln hat in seiner Sitzung am 23. Mai 2019 das Bürgerbegehren für zulässig erklärt, ist in der Sachfrage aber dem Bürgerbegehren inhaltlich durch Mehrheitsbeschluss nicht beigetreten. Damit liegt die Entscheidung in der Angelegenheit nunmehr bei den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Hamminkeln.

Jede/r Abstimmberechtigte hat beim Bürgerentscheid eine Stimme. Über die zur Abstimmung stehende Frage kann nur mit „Ja“ oder „Nein“ abgestimmt werden.

Der/Die Abstimmberechtigte gibt seine/ihre Stimme in der Weise ab, dass er/sie durch ein auf den Stimmzettel gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welche Antwort gelten soll.

Die zur Abstimmung stehende Frage ist mit „Ja" entschieden, wenn sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen mit „Ja" beantwortet wurde, mindestens aber von 20 % der zur Abstimmung berechtigten Bürger. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit „Nein" beantwortet.

Für Rückfragen steht das Abstimmungsbüro im Rathaus, Zimmer 127 (1. OG), Brüner Straße 9, 46499 Hamminkeln ab dem 03. Juni 2019 zu folgenden Zeiten zur Verfügung:
Montag bis Mittwoch von 08.00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag von 07.30 bis 17.30 Uhr
Freitag von 08.00 bis 12.30 Uhr

In der Zeit vom 06. Juli bis 07. Juli 2019 ist das Abstimmungsbüro zusätzlich
Samstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
Sonntag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr
geöffnet.

Autor:

Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

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