Schöffengericht
Frau findet Ehemann blutüberströmt vor – Schussversuch mit Pumpgun abgebrochen

Ein 72 Jahre alter Hattinger hatte sich wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz vor dem Schöffengericht zu verantworten. Er erhielt eine Freiheitsstrafe auf Bewährung.

„Dumm gelaufen“, könnte man sagen, wenn man das Ergebnis der Beweisaufnahme aus der Schöffengerichtsverhandlung zusammenfasst. Direkt zu Beginn der Hauptverhandlung erklärte Rechtsanwalt Peter Steffen, dass sein Mandant hier „klar Schiff machen wolle“ und die Tatvorwürfe vollumfänglich einräume. Staatsanwalt Phillip Vroomen hatte vorher den Hattinger beschuldigt, unerlaubt eine Pumpgun und Schrotmunition besessen und geführt und damit gegen das Waffengesetz verstoßen zu haben.

Pumpgun gefunden
Dann erzählte der Angeklagte seine Version des Geschehens. Auf der Rückfahrt zu seiner Wohnung musste er im Frühjahr 2018 auf einem Parkplatz in Hattingen anhalten, um seinen Harndrang zu erleichtern. Dabei will er eine dunkelrote Tüte in einem benachbarten Gebüsch entdeckt haben. Als er die Tüte öffnete, fand er darin eine Pumpgun mit Pistolenknauf und Schrotmunition. Beides nahm er mit nach Hause und versteckte die Waffe im Keller seines abgelegenen Hauses. Die Polizei informierte er nicht über seinen Fund.

Auf die Frage von Richter Kimmeskamp, was er damit machen wollte, erwiderte der Angeklagte, diese habe er zum Selbstschutz verwenden wollen. In diesen „unsicheren Zeiten“ sei er auf Selbstschutz in seinem abgelegenen Haus angewiesen. Selbst die Polizei soll ihm vor Jahren bei einer Sicherheitsberatung über Alarmanlagen gesagt haben, wenn hier was passiert, sind die Täter über alle Berge, bis wir eintreffen. Zum Selbstschutz besaß er daher schon einen Kleinen Waffenschein und eine Schreckschusspistole.

Ergänzend bestätigte er dann, dass in über 30 Jahren allerdings noch nie in seinem abgelegenen Haus versucht wurde, einzubrechen.

Im eigenen Wald gestürzt – Sicherheitskräfte müssen Einsatzort erst suchen
Mitte Juni 2018 wollte er dann die Pumpgun in dem Wald auf seinem Grundstück ausprobieren. Auf dem Weg in den Wald stürzte er allerdings so unglücklich, dass er sich im Gesicht eine sehr stark blutende Platzwunde mit Arterienverletzung zuzog. Als er danach zu seinem Haus zurückging und seine Frau ihren stark blutenden Ehemann sah, ahnte sie Schlimmes und verständigte die Polizei.

Nachdem der Rettungsdienst und die Polizeibeamten dann nach einiger Sucherei bei dem abgelegenen Objekt eintrafen, fanden die Polizeibeamten nicht nur den blutenden Ehemann vor, sondern auch eine Pumpgun mit geändertem Hinterschaft und 4 Schuss Schrotmunition. Bei der anschließenden Wohnungsdurchsuchung beschlagnahmten die Beamten außerdem eine Schreckschusspistole, für die der Angeklagte allerdings einen kleinen Waffenschein besaß.

Rechtsanwalt Steffen plädierte auf milde Strafe
Unter Würdigung aller Umstände und des umfassenden Geständnis des noch nie mit dem Gesetz in Konflikt gekommenen Angeklagten, plädierte Rechtsanwalt Peter Steffen auf einen minderschweren Fall des unerlaubten Waffenbesitzes und bat um eine milde Strafe für seinen Mandanten.

Staatsanwalt Vroomen hatte in seinem Plädoyer und seiner beantragten Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten schon gewürdigt, dass der Hattinger vollumfänglich ausgesagt, mit der Waffe das eigene Grundstück nicht verlassen und auf die Rückgabe aller Waffen und seines Kleinen Waffenscheines verzichtet hatte.

14 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung
Ein Jahr und zwei Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung lautete dann das Urteil des Schöffengerichtes. „Da der Angeklagte mit der Waffe einen Schussversuch machen wollte, verneint das Schöffengericht die Wertung als minderschweren Fall“, sagte Richter Kimmeskamp in seiner Urteilsbegründung. Der Angeklagte muss sich zwei Jahre straffrei führen, allerdings keine Geldstrafe zahlen oder Sozialstunden ableisten. Das Urteil erlangte noch im Gerichtssaal Rechtskraft.

Ergänzung :  Waffengesetz (WaffG) § 51, Strafvorschriften
(1) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ….. eine dort genannte Schusswaffe zum Verschießen von Patronenmunition ….. erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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