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Früherer Feuerwehrmann gesteht Missbrauch von Notrufeinrichtungen

Ein 19jähriger Hattinger legte heute durch seinen Strafverteidiger Rechtsanwalt Burkhard Benecken vor dem Jugendrichter ein umfassendes Geständnis ab. Von Januar bis März 2019 hat er sechs Mal unberechtigt Notrufeinrichtungen der Feuerwehr ausgelöst, eine Person beleidigt, falsch beschuldigt, eine andere Person in´s Gesicht geschlagen und Hausfriedensbruch begangen.

Die Anklagevorwürfe wiegen schwer und die Taten sind durch nichts zu entschuldigen. Der Angeklagte war bis vor einigen Monaten Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Hattingen.

Die Staatsanwaltschaft beschuldigt ihn, mehrmals ohne Grund Feuermelder im Reschop-Carré ausgelöst zu haben. Darüber hinaus soll er von einem anderen Smartphone aus einen Wohnungsbrand auf der Thingstraße gemeldet haben. 60 Feuerwehrleute waren dafür Mitte Januar zu mitternächtlicher Zeit ausgerückt, obwohl es gar kein Feuer gab. Auch die vom Angeklagten in der Brandwohnung gemeldeten zwei Personen gab es nicht. Ein anderes Mal hatte er von einer Telefonzelle aus einen vermeintlichen Wohnungsbrand wieder in einem Gebäude auf der Thingstraße gemeldet. Auch dieses war ein "böswilliger" Alarm.

Bei einigen Einsätzen soll der Angeklagte selbst mit im Einsatz tätig gewesen sein.

Weiterhin soll er einen Feuerwehrmann im Gerätehaus beleidigt, einen anderen Mann einer Tat beschuldigt, ein gegen ihn ausgesprochenes Hausverbot im Reschop-Carré missachtet und einen Mann in´s Gesicht geschlagen haben.

Umfassendes Geständnis
Durch das umfassende Geständnis des Angeklagten brauchten heute die vom Jugendgericht geladenen 13 Zeugen nicht mehr gehört zu werden.

Rechtsanwalt Benecken erklärte, dass sein Mandant psychisch erkrankt sei und sich bereits seit sechs Wochen in einer stationären Behandlung in einer Hattinger Fachklinik befunden habe. Aus der Klinik begleitete eine Mitarbeiterin den Angeklagten auch im Gerichtssaal.

„Sie stehen vor dem Jugendrichter und es geht nicht darum, ihnen den Kopf abzureißen“, erklärte Richter Dr. Lucks dem Angeklagten und ergänzte, dass allerdings der Missbrauch von Notrufen eine schwerwiegende Straftat sei.

Durch die Erkrankung des Angeklagten hat das Gericht zu bewerten, ob dieser im Tatzeitraum schuldfähig, vermindert schuldfähig oder sogar schuldunfähig war. Diesbezüglich unterbrach Richter Dr. Lucks die Hauptverhandlung und beauftragte eine Gerichtssachverständige, über den Angeklagten ein entsprechendes medizinisches Gutachten anzufertigen. Erst nach Vorlage dieses Gutachten wird die Hauptverhandlung fortgesetzt.

Der STADTSPIEGEL berichtet weiterhin.

Statistik :
Laut Jahresstatistik 2017 der Feuerwehr Hattingen leisteten die hauptamtlichen Kräfte und die 236 ehrenamtlichen Feuerwehrfrauen- und -männer 764 Einsätze insgesamt. Dazu kommen noch 10.622 Einsätze des Rettungsdienstes.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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