Landgericht urteilt: Serien-Einbrecher aus Sprockhövel erhält doch Bewährung

In einer Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Essen wurde heute eine Freiheitsstrafe in eine Bewährungsstrafe geändert. Das Amtsgericht Hattingen hatte in der ersten Instanz gegen einen 43 Jahre alten Sprockhöveler eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung verhängt.

Rechtsanwalt Henner Sentner legte direkt zu Beginn der Berufungsverhandlung seine Joker auf den Tisch: Ein aktuell negativer Drogentest und ein unbefristeter Arbeitsvertrag seines Mandanten sollten beweisen, dass dieser die Ernsthaftigkeit, sein bisheriges Leben zu ändern, erkannt hat. Auch die Verlobte des Angeklagten mit dem gemeinsamen Säugling waren im Gerichtssaal anwesend.

Im September 2018 war der mehrfach vorbestrafte Sprockhöveler wegen mehrerer Straftaten angeklagt. Nachdem damals fünf der neun Anklagepunkte wegen der insgesamt zu erwartenden Strafe eingestellt wurden, lautete das damalige Urteil wegen mehrfachen Einbruchs, wegen Besitzes eines Springmessers und wegen Hausfriedensbruch auf zwei Jahre Freiheitsstrafe ohne Bewährung.

TSG und Kirche erhalten Schadenswiedergutmachung
Rechtsanwalt Sentner, der die Berufung gegen das Hattinger Urteil ausschließlich auf das Strafmaß beschränkt hatte, ersparte der Strafkammer dadurch eine erneute Zeugenvernehmung. Er bot weiterhin an, dass sein Mandant den durch seine Einbrüche erzeugten Schaden bei der TSG Sprockhövel und der Evangelischen Kirche in kleinen monatlichen Raten begleichen wolle.

Die Höhe seiner aktuellen Schulden konnte der Angeklagte der Vorsitzenden der Strafkammer nicht nennen, da er erst in Kürze zur Schuldnerberatung gehen will. Unter Tränen bat der Angeklagte die Richterinnen des Schöffengerichtes, ihm eine letzte Chance zu geben und ihn nicht wieder in Haft zu schicken. Er hätte sein Leben neu ausgerichtet, wäre drogenfrei, hätte sich von seinen bisherigen Bekannten getrennt und wolle nur noch für seine Familie da sein.

Staatsanwältin gegen Bewährungsstrafe – RA Sentner überzeugte aber die Richterinnen
Während Staatsanwältin Schweers-Nassif das Hattinger Urteil noch als recht milde empfand, plädierte Sie dafür, wegen der langjährig kriminellen Karriere des Angeklagten keine Bewährung einzuräumen und den Sprockhöveler in Haft zu schicken.

Rechtsanwalt Henner Sentner zählte aber zahlreiche Fakten auf, die für seinen Mandanten sprachen. Das überzeugte schließlich die drei Richterinnen des Schöffengerichtes mit ihrem Urteilsspruch.

Bewährung bewilligt
Wenn sich der Angeklagte jetzt drei Jahre lang straffrei verhält, den Weisungen seines Bewährungshelfers folgt, eine ambulante Drogentherapie durchführt und in monatlichen Raten der TSG Sprockhövel und der Evangelischen Kirchengemeinde den durch seine Diebstahlstaten entstandenen Schaden ersetzt, muss er nicht in´s Gefängnis. Mit dem Urteil wurde gleichzeitig der Haftbefehl des Amtsgerichtes Hattingen gegen den Sprockhöveler aufgehoben.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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