Sprockhövel
Nötigung eines Polizeibeamten nicht bewiesen - Freispruch

Ein 57-Jähriger aus Essen wurde heute vom Vorwurf der Nötigung eines Hattinger Polizeibeamten auf Kosten der Landeskasse freigesprochen.

Ein Mitarbeiter eines Bildungszentrums in Sprockhövel verständigte Anfang April 2020 die Polizei, als er mehrere Personen mit Zweirädern auf dem Gelände entdeckte und daraus den Verdacht eines Verstoßes gegen die Corona-Schutzverordnung ableitete.
Der Angeklagte will allerdings mit den anderen Zweiradfahrern mit Billigung der Geschäftsleitung des Bildungszentrums auf dem Privatgelände gewesen sein, alle Corona-Regeln eingehalten und als Journalist vertrauliche Gespräche geführt haben.

Polizei kontrollierte Zweiradfahrer

Als die Polizei eintraf, hatten die Zweiradfahrer gerade das Gelände des Bildungszentrums verlassen. Der Angeklagte aus Essen schilderte die dann erfolgte Personenkontrolle und Ansprache durch einen Polizeibeamten als „nicht gerade freundlich“. Auch der sich dann ergebende Meinungsaustausch zwischen dem Angeklagten und einem Polizeibeamten soll nicht gerade harmonisch verlaufen sein. Der Polizeibeamte zeigte den Zweiradfahrern die Bedeutung der Corona-Schutzmaßnahmen auf und der Angeklagte will den Polizeibeamten als denjenigen identifiziert haben, der seiner Meinung nach in Hattingen auf dem Hüttengelände ein „besonderes Augenmerk“ auf Zweiradfahrer habe.
Nachdem die Polizeibeamten bereits Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen wegen des Verdachtes des Verstoßes gegen die Corona-Schutzverordnung geschrieben hatten, soll der Angeklagte dann noch zum Streifenwagen gekommen sein, seinen Presseausweis mit dem Hinweis gezeigt haben, das sei eine falsche Entscheidung, das gibt Konsequenzen.

Beweise reichten nicht

Das betrachtete der Polizeibeamte als Nötigung und erstattete Strafanzeige gegen den Journalisten aus Essen. Dieser erstattete wiederum eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Polizeibeamten und erstattete eine Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung.
Der Angeklagte schilderte, dass den späteren Einsprüchen der Zweiradfahrer gegen die erlassenen OWI-Bescheide der Verwaltungsbehörde stattgegeben worden sei.
Am Ende der Beweisaufnahme kam die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, der Rechtsanwalt des Angeklagten und mit dem verkündeten Freispruch auch Richter Kimmeskamp zu dem Ergebnis, dass alle vorgetragenen Fakten für eine Verurteilung nicht ausreichten. Die Landeskasse trägt jetzt die Kosten des Verfahrens.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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