Nicht alle Vornamen sind zulässig

Stolz melden die Eltern ihr Kind im Standesamt an. Bei den meisten ist das kein Problem. Doch es kommt immer wieder vor, dass der Standesbeamte den Eintrag des Namens verweigert.
Dieses kann er, wenn er das Wohl des Kindes gefährdet sieht. Da es in Deutschland keine Register für zulässige Namen gibt, ist es Pflicht des Standesbeamten auf die Zulässigkeit zu achten. Da sich ein Säugling nicht wehren kann, schreitet der Beamte ein.
In den letzten Jahren ist es immer wieder vorgekommen, dass Eltern  mit ihrem Namenswunsch aus gutem Grund scheitern mussten. Die Liste dieser Namen ist lang, dabei aber auch außergewöhnlich. 
Die Ablehnung ist aber auch in den meisten Fällen auf jeden Fall verständlich: Osama Bin Laden. Adolf Hitler, Luzifer, Satan, Tom Tom, Waldmeister, Störenfried, Grammophon. Dabei ist diese Liste nict vollständig. Viele Eltern gehen vor Gericht. Aber bei diesen Namen sollte ein Scheitern klar sein.
Später wird es das betroffene Kind schwer haben, so einen Vornamen zu ändern.

Autor:

Wolfgang Wevelsiep aus Hattingen

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