Ennepe-Ruhr-Kreis: Dringender Appell an Reisende
Was Reisende in Zeiten der Pandemie wissen müssen

Foto: Archiv LK

Es sind Quarantäne- und Testpflicht-Regeln zu beachten

Risikogebiete, Virusvarianten-Gebiete und Hochinzidenz-Gebiete: Je nachdem, aus welcher Region Reisende nach Nordrhein-Westfalen kommen, müssen sie neben der Meldepflicht auch Quarantäne- und Testpflicht-Regeln der jeweils aktuellen Corona-Einreiseverordnungen von Bund und Land beachten.

Kommen Reisende diesen Regeln nicht nach, wird dies von den zuständigen Ordnungsbehörden gegebenenfalls mit Bußgeldern geahndet.

Einreise aus einem Risikogebiet

Wer aus einem vom Robert-Koch-Institut gelisteten Risikogebiet im Ausland nach Nordrhein-Westfalen einreist, muss grundsätzlich eine zehntägige Quarantäne antreten. Vermieden werden kann dies, wenn sich Reisende 48 Stunden vor oder unmittelbar nach ihrer Einreise einem Corona(schnell)test unterziehen und das Ergebnis negativ ist.

Einreise aus einem Virusvarianten-Gebiet

Als Virusvarianten-Gebiete gelten solche Regionen, in denen sich gefährliche Mutationen des Corona-Virus verbreiten. Eine tagesaktuelle und vollständige Liste der Regionen findet sich auf der Internetseite des RKI.

Bürger aus Nordrhein-Westfalen, die sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise nach Deutschland in einem solchen Gebiet aufgehalten haben, müssen schon bei der Einreise einen Nachweis über einen maximal 48 Stunden alten, negativen Corona-Test mit sich führen.

Einreise aus Hochinzidenz-Gebieten

Für Einreisende aus Hochinzidenz-Gebieten würden grundsätzlich dieselben Regeln wie für Virusvarianten-Gebiete gelten. Derzeit weist das RKI allerdings noch keine entsprechenden Gebiete aus.

Digitale Einreiseanmeldung

Zudem haben sie sich unverzüglich in eine zehntägige Quarantäne zu begeben, die frühestens ab dem fünften Tag nach der Einreise durch einen erneuten negativen Test beendet werden kann.
Damit die zuständige Behörde kontrollieren kann, ob die Quarantäne eingehalten wird und einschätzen kann, ob es Voraussetzungen für Ausnahmen von der Quarantänepflicht gibt, müssen Einreisende aus Risiko- und Virusvarianten-Gebieten eine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen.

Diese Daten werden zwecks Kontaktaufnahme an das jeweilige Gesundheitsamt weitergeleitet. "Allein in den vergangenen sieben Tagen haben sich beim Ennepe-Ruhr-Kreis auf diese Weise rund 600 Reiserückkehrer gemeldet", heißt es aus dem Schwelmer Kreishaus.

Bund, Land und RKI stellen die rechtlichen Vorgaben und weitere Fakten auf www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html, www.land.nrw/corona und www.rki.de zur Verfügung.

Autor:

Lokalkompass Hattingen aus Hattingen

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