Aus dem Amtsgericht: Einbruch in Firma führt in den Knast

Auch wenn die Verteidiger dies anders sehen – für Staatsanwaltschaft und Schöffengericht sitzen zwei junge Männer auf der Anklagebank, die richtig Dreck am Stecken haben. Und die in der Hauptverhandlung eine Freiheitsstrafe bekommen von einem Jahr und sechs bzw. drei Monaten.

Die beiden Männer kennen sich schon einige Zeit. Bereits 2009 haben sie einen gemeinschaftlichen Diebstahl begangen und wurden auch verurteilt. Im Juli 2011 fuhren sie in Sprockhövel durch die Gegend und suchten offenbar eine neue Gelegenheit. Vor Gericht gaben die beiden Angeklagten an, in Geldnöten gewesen zu sein. Einer der beiden Männer hat eine Lebensgefährtin und vier Kinder. Beim Herumfahren entdeckten sie ein Firmengebäude an der Wuppertaler Straße und gelangten durch ein Fenster in die Innenräume. Dort wollen die beiden Männer mehrere herausgerissene Kabelstücke gesehen haben und manches andere, was einen Abtransport lohnen würde.
Für den nächsten Tag mieteten sie einen Lastwagen und kamen an den Tatort zurück. Sie brachten Werkzeuge mit und Schlösser. Sie öffneten ein Rolltor und tauschten die Schlösser aus, bauten neue ein und schlossen hinter sich ab, um ungestört arbeiten zu können. Nach ihren Angaben wollen sie sich rund drei bis vier Stunden in dem Gebäude aufgehalten haben. Sie zerschnitten meterlange Kabel zum Transport, außerdem wollten sie ein stabiles Partyzelt und einen Hubwagen stehlen. Sie hatten vor, die Ware im Internet zu verkaufen.
Ganz offensichtlich stellte der Nachbar der Firma fest, das etwas nicht stimmte und holte die Polizei, die die Täter bei der Ausfahrt auf frischer Tat ertappte.
Während die Verteidigung der beiden Männer keine gewerbsmäßige Organisation annahm, sahen Staatsanwaltschaft und Gericht dies anders. Man habe sich verabredet und gezielt nach Möglichkeiten gesucht, um einen Diebstahl zu begehen. Entsprechende Erfahrungen hatte man ja. Einer der beiden Angeklagten verbüßt zur Zeit eine Haftstrafe aus vorhergehenden Taten und wird noch mindestens drei weitere Jahre im Gefängnis verbringen müssen. Auch diesmal endete der Prozess mit einer Freiheitsstrafe. Für ihn gab es ein Jahr und sechs Monate, weil er ohne Führerschein den Lastwagen gefahren hatte. Sein Kumpel erhielt ein Jahr und drei Monate Freiheitsstrafe, die ebenfalls nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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