Bergerhof: Ehepaar angeklagt wegen Bankrott und Beihilfe

Der Bergerhof ist eine Idylle und ein viel besuchter Erlebnis-Bauernhof im Familienbesitz Reuter. Seit Jahren schon zieht sich ein Prozess vor dem Hattinger Amtsgericht gegen das Ehepaar Heinrich und Hannelore Reuter hin. Der Vorwurf gegen sie und den Mitangeklagten Günther Meyer: Bankrott und Beihilfe.

Begonnen hat alles schon vor vielen Jahren. Geschäftlich miteinander verbunden und privat befreundet waren die Familien Reuter und ein Iserlohner Geschäftsmann. In siebzehn Grundstücksgesellschaften bundesweit waren sie miteinander verbandelt, bis es 2003 zu einem großen Streit kam. Danach folgten bis heute mehr als vierzig Zivilprozesse und Strafprozesse.
Der Iserlohner Geschäftsmann hatte schon in den achtziger Jahren eine Grundschuldbestellung gegenüber einer Bank aufgenommen. Diese wurde von der Familie Reuter 2004 aufgekauft und sollte vollstreckt werden. Es ging um rund 500.000 Euro. Es wurden damals zwar Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse erzielt, diese konnten aber nicht vollstreckt werden.
Später erwarb eine Firma aus Recklinghausen im Abtretungswege diese Rechte. Geschäftsführer des Unternehmens ist Günther Meyer, der nach der Staatsanwaltschaft Bochum die gemeinsamen Geschäftsunternehmen der Familien kannte. Pfändungen konnten aufgrund mangelnder Finanzen und Verjährungen auch von diesem Unternehmen gegen den Iserlohner Geschäftsmann nicht durchgeführt werden. Jener ging ebenfalls juristisch in die Offensive, die bis heute wechselseitig andauert. Mittlerweile gibt es eine Strafanzeige gegen ihn wegen Steuerhinterziehung und laut Günther Meyer soll ihm dieser rund sieben Millionen schulden. Meyer hatte auch Forderungen von Heinrich Reuter an den Geschäftsmann gekauft. Ihm war allerdings damals bekannt, dass bereits einige Forderungen verjährt waren.

In diesem Jahr kein Urteil mehr

2009 soll Heinrich Reuter seiner Ehefrau Vermögen übertragen haben, um einem drohenden Bankrott und einer Zwangsversteigerung zu entgehen. Er war im Rahmen einer geschäftlichen Beziehung durch das Landgericht Essen zu einer Zahlung von 147.000 Euro an den Iserlohner Geschäftsmann verurteilt worden. Diese Zahlung leistete er nicht. Es folgte im Oktober 2009 ein Haftbefehl gegen ihn. Am 28. Dezember 2009 übertrug Reuter seiner Ehefrau seine Anteile an der Bauer Power GmbH im Wert von rund 6.000 Euro. Das ist die Firma, die das Windrad am Bergerhof betreibt. Im Mai 2010 gab er eine eidesstattliche Versicherung ab. Diese hat zum Ziel, die komplette Vermögenssituation offen zu legen und dadurch vor allem Gläubigern zu belegen, ob und wieviel Geld vorhanden ist. Reuter gab damals grundsätzlich bescheidene Verhältnisse an.
Zum erneuten Prozesstermin ist der als Zeuge geladene Iserlohner Geschäftsmann nicht erschienen. Per Fax erreicht das Gericht ein italienisches Attest, wonach der Mann strenge Bettruhe einhalten müsse und nicht reisefähig sei. Er soll mittlerweile in Italien leben und ist hier kein unbeschriebenes Blatt.
Nach Polizeiangaben, die dem STADTSPIEGEL schriftlich vorliegen, wurde er 1984 zu einer Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe in Höhe von 22.500 DM verurteilt. Damals fuhr ein Bundeswehrfahrzeug irrtümlich auf sein Privatgelände. Er behinderte dessen Abfahrt, verhinderte das Abschleppen von davor absichtlich geparkten Fahrzeugen, griff mit einer Waffe aus dem Fenster seines Hauses die Polizei an. Nach zehn Stunden war der Einsatz erst beendet. 1990 folgte eine weitere Verurteilung wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und vier Monaten.
Medien berichteten über Millionenbetrügereien an Handwerkern in seiner Villa am Lago Maggiore.
Ohne diesen Zeugen geht es für den wegen Beihilfe angeklagten Meyer nicht weiter. Er macht ebenso wenig wie das Ehepaar Reuter vor Gericht keine Angaben.
Ein Sachverständiger verliest sein Gutachten zur Frage, ob die Anteile der Bauer Power GmbH bei der Übertragung von Heinrich Reuter an seine Frau eine Wertigkeit hatten und wenn ja, wie hoch diese war.
Das Gutachten hatte bereits mit etlichen Einwänden zu kämpfen, die vor anderen Gerichten verhandelt wurden.
Wurde zunächst ein Wert von 197.000 Euro angenommen, standen nach ergänzenden Stellungnahmen des Gutachters nur noch 46.000 Euro im Raum, die nach dem Ertragswertverfahren berechnet worden waren.
Problematisch wurde es, als bekannt wurde, dass das Gutachten auf einem privaten Windgutachten basiert aus dem Jahre 2005. Dies diente damals als Grundlage für die Finanzierung der Windkraftanlage durch die Bank. Die Verteidigung stellte den Beweisantrag, einen gerichtlich bestellten Sachverständigen mit einem Windgutachten zu beauftragen.
Der Vorsitzende Richter Johannes Kimmeskamp folgte dem Beweisantrag. Diese dann vorliegenden Ergebnisse müssen in das bereits vorliegende Gutachten zur Frage der Wertigkeit der Anteile eingearbeitet und bewertet werden.
Dahinter steht die Frage, ob Heinrich Reuter seine Anteile an die Ehefrau übertragen hat, um so finanziellen Forderungen an ihn zu entgehen. In diesem Jahr ist allerdings nicht mehr mit einem Urteil zu rechnen. Zum neuen Termin soll auch der Zeuge geladen werden.

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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