Liebesbrief im Gerichtssaal verlesen

Ein 43 Jahre alter Angeklagter hatte sich vor dem Amtsgericht zu verantworten. Ein Dolmetscher half ihm dabei zu verstehen, dass er gegen das Gewaltschutzgesetz verstoßen haben soll, denn er durfte sich der Wohnung seiner Ehefrau nicht nähern. Diese Vorgabe hatte er mehrfach missachtet.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft verlas 9 strafbare Handlungen aus dem letzten Jahr, bei denen der Angeklagte gegen die Weisungen des Familiengerichtes verstoßen hatte. Einige davon räumte der Angeklagte ein, einige stritt er ab.

Aufgrund „ehelicher Turbulenzen“ hatte das Familiengericht dem Angeklagten untersagt, sich weder seiner Ehefrau zu nähern noch mit dieser in irgendeiner Weise in Kontakt zu treten.
Nachdem der arbeitssuchende Hattinger dadurch von seiner Ehefrau plötzlich „vor die Tür gesetzt“ worden war, benötigte er kurzfristig eine preiswerte Unterkunft. Ich habe dann einfach meine wenigen Sachen in eine leerstehende Wohnung in dem Haus, in dem auch meine Frau wohnte, untergebracht, übersetzte der Dolmetscher für den Angeklagten.

Weiterhin duschte er in der Wohnung seiner Frau, wenn diese mit ihren Kindern unterwegs war. „Ich musste das machen, denn ich arbeitete in einem Imbiss und da muss man nach der Arbeit duschen“, war die Erklärung des Hattingers dazu.

Inzwischen ist er wieder Vater eines kleines Kindes. Dieses wenige Wochen alte Kind scheint das Verhältnis der Eheleute wieder verbessert zu haben.

Ein Brief des Angeklagten an seine Frau, indem er eigene Fehler eingesteht und dieser seine Liebe bekundet, wurde vom Dolmetscher übersetzt und verlesen.Nach Auskunft der Ehefrau hat diese den Scheidungsantrag zurückgezogen, lebt aber mit ihren Kindern weiterhin getrennt von ihrem Mann.

Nachdem sie dann noch dem Gericht bestätigte, dass sich der Umgang miteinander wieder „normalisiert“ hat, stellte Richter Kimmeskamp mit Zustimmung aller Prozessparteien das Verfahren ein.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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