Messer beendete Ehe-Martyrium: 53jährige vorerst auf freiem Fuß

Pflichtverteidiger Dr. Gregor Hanisch

Anfang Juli beendete eine 53jährige Wahl-Hattingerin mit einem Messerangriff auf ihren Ehemann das Martyrium ihrer Ehe. Unfall, Notwehr oder geplanter Anschlag – diese Fragen sind noch offen. Auch die Frage, ob überhaupt eine Anklage erhoben wird.
Das Drama spielte sich in der ehelichen Wohnung ab. Die Ehefrau will in der Küche gewesen sein und das Essen zubereitet haben. Dabei kam ein Küchenmesser zum Einsatz. Der arbeitslose und mit starken Alkoholproblemen käm-pfende Ehemann soll dann in die Küche gekommen sein und seine Ehefrau mit einer Fleischgabel bedroht haben.Die Ehefrau will dann in Notwehr zugestoßen haben. Der Mann starb.
Zum Zeitpunkt des Dramas befanden sich zwei der insgesamt fünf erwachsenen Kinder in der Wohnung, beide waren aber keine direkten Zeugen des Vorfalls.
Jetzt ist die gebürtige Russin aus der Untersuchungshaft entlassen worden und befindet sich zur Zeit auf freiem Fuß. Ihr Pflichtverteidiger Dr. Gregor Hanisch hatte einen Antrag auf Haftprüfung und Aussetzung des Vollzuges gestellt, dem die Staatsanwaltschaft Essen zustimmte.
Die Ehefrau lebt zur Zeit bei ihrer Tochter und geht auch einer festen Arbeit nach. Die Kolleginnen hatten sogar einen Brief geschrieben und die bisher völlig unbescholtene Frau als liebenswert und hilfsbereit beschrieben. Auch der Arbeitgeber hielt an dem Arbeitsverhältnis bisher fest.
„Ob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen meine Mandantin erheben wird, ist noch offen“, so Dr. Gregor Hanisch. „Sollte die Staatsanwaltschaft Notwehr bejahen, dann würde es nicht zu einer Anklage kommen. Sollte Notwehr verneint werden, wird Anklage vor dem Landgericht erhoben.“
Die blutige Tat hat eine Vorgeschichte: die Ehefrau hatte bereits eine Familienanwältin aufgesucht und wollte die Scheidung von ihrem gewalttätigen und alkoholkranken Mann. Belegt seien zahlreiche Misshandlungen der Frau, beispielsweise durch Hämatome am Körper. Der Ehemann soll, nachdem er von der Scheidungsabsicht seiner Frau erfahren habe, ihr auch mit den Worten gedroht haben „Wenn du gehen willst, stirbt einer von uns beiden“.
Die Fleischgabel, von dem die Ehefrau der Polizei berichtet hatte, wurde allerdings nicht genau am Tatort aufgefunden, sondern befand sich etwas weiter weg. So ist noch nicht geklärt, ob die Darstellung der Ehefrau in diesem Fall richtig ist.
Seit elf Jahren lebte das russische Ehepaar in Hattingen. Streit gab es immer wieder, auch diesmal war der Tat ein Streit vorausgegangen. Wenige Wochen vor der Tat hatte die Frau auch versucht, ihrem Leben ein Ende zu setzen.
Ob sie jetzt wegen Totschlag angeklagt wird, bleibt offen. Zu klären sind die Fragen nach Notwehr und Tötungsabsicht.

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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