Nach Schlägerei in den Dauerarrest

Schon zweimal, einmal wegen räuberischer Erpressung, einmal wegen Körperverletzung, ist der junge Mann vom Hattinger Amtsgericht verurteilt worden. In beiden Fällen bekam er Arbeitsstunden aufgebrummt. Nun sitzt er ein drittes Mal vor dem Richter und wieder geht es um Körperverletzung.

von dr. anja pielorz

HATTINGEN. Im September letzten Jahres erhielt er einen Anruf auf seinem Handy von seiner Freundin. Die saß zu diesem Zeitpunkt gerade im Schnellbus von Schwelm nach Sprockhövel und will dort von einem Mann beleidigt und angegrapscht worden sein. Sie rief ihren Freund, den Angeklagten, an. Dieser eilte daraufhin zum Busbahnhof in Niedersprockhövel und als der Bus mit seiner Freundin kam, stürmte er in den Bus und ließ sich von seiner Freundin den angeblichen Angreifer zeigen. dann soll er ohne ein Wort auf den Mann losgegangen sein. Er versetzte ihm einen Faustschlag ins Gesicht und traf dabei das Auge des Mannes. Dass sich dieser nicht wehrte und die Schlägerei nicht eskalierte, ist nur darauf zurückzuführen, dass der junge Mann festgehalten wurde von anderen Fahrgästen.
Als der Geschlagene den Bus verließ, erzählte ihm jemand den Vornamen des Schlägers und über Facebook ermittelte er dessen Identität und erstattete Anzeige.
Die Familie des Angeklagten stammt aus dem Kosovo und hat Asyl beantragt. Der Angeklagte selbst hat die Förderschule St. Georg besucht und mehrere Geschwister. Er lebt noch zuhause und hat keine Arbeit. Er soll als Kind einen schweren Unfall im Freibad Sprockhövel gehabt haben. Bisherige Versuche, ihn in Brot und Arbeit zu bringen, scheiterten.
Vor Gericht erklärt der junge Mann, der sich nicht anwaltlich vertreten lässt, er habe zugeschlagen, aber er habe zunächst reden wollen. Er habe den Anruf von seiner Freundin erhalten, sie würde angegrapscht und da sei er zu Hilfe geeilt und habe den Mann zur Rede stellen wollen.
Das Opfer erklärt indes als Zeuge, geredet worden sei erst später. Zunächst sei der Schlag erfolgt. Das bestätigt auch eine Schulkollegin, die neben ihm saß.
Insbesondere vor dem Hintergrund der Vorbelastungen hält die Staatsanwaltschaft Arbeitsstunden nicht mehr für ausreichend. Nach dem Jugendrecht wird der Angeklagte vom Jugendschöffengericht zu einer Woche Dauerarrest verurteilt.
Dieser wird in speziellen Arrestanstalten verbüßt und ist für Jugendliche quasi die mildere Variante als eine Gefängnisstrafe.

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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