Randale in der Sommernacht

Blick in das Hattinger Amtsgericht

I

n einer Sommernacht „um die Häuser ziehen“ ist eine für Jugendliche durchaus klassische Freizeitbeschäftigung. So war das auch für den heute 19jährigen Schüler am Berufskolleg im August letzten Jahres. Nun muss er sich wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.

Mitten in der Nacht hockte der junge Angeklagte mit seinen zwei Kumpels auf der Treppe des ehemaligen Kreishauses an der Bahnhofstraße. Leise war man nicht.
Gegenüber beschwerten sich Bewohner der Wülfingstraße über den Lärm. Ein Wort gab das andere. Die Jugendlichen sollen ein „Kommt doch runter, wenn ihr was wollt“ gerufen haben. Daraufhin setzten sich zwei Männer von der Wohnung Richtung Straße in Bewegung und trafen in Höhe des Zebrastreifens auf die drei Jugendlichen. Dort kam es sofort zu handgreiflichen Auseinandersetzungen.
Einer der Beteiligten, der jetzt als Zeuge aussagt, erlitt Prellungen und Kratzer. Auch seine Schädeldecke soll durch Schläge leicht eingedrückt gewesen sein und er musste zwei Tage im Krankenhaus bleiben. Er war es auch, der die Anzeige gegen die Täter auf den Weg brachte. Zwei der insgesamt an der Schlägerei beteiligten fünf Männer kannten sich, wie sich beim Aufeinandertreffen herausstellte.
Der Angeklagte jedenfalls räumte vor dem Jugendschöffengericht seine Beteiligung an der Schlägerei ein. Er habe zwei Faustschläge ausgeteilt. Der junge Mann macht Kraftsport und dementsprechend ging das Opfer auch sofort zu Boden.
Allerdings will er sich nicht mit Kumpels abgesprochen haben und ein aggressiver Auftritt sei auch von dem Opfer ausgegangen, als dieser aus der Wohnung gekommen und auf sie zugegangen sei.
Widersprüchliche Aussagen gibt es zu genauen Details und was wer in dieser Nacht getragen habe.
Der junge Angeklagte, der nach Jugendstrafrecht verurteilt wird, war bisher ein unbescholtenes Blatt. Während die Staatsanwaltschaft von einer gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung ausgeht und dafür achtzig Stunden gemeinnützige Arbeit und die Teilnahme an einem Anti-Aggressions-Training fordert, sieht die Verteidigung nur eine einfache Körperverletzung als bewiesen an und will diese mit nur vierzig Sozialstunden ahnden.
Das Jugendschöffengericht indes spricht eine Verwarnung aus mit der Auflage, einhundert Stunden gemeinnützige Arbeit binnen drei Monaten abzuleisten und an einem Anti-Aggressions-Training teilzunehmen.
Das Urteil ergeht in der Höhe der Sozialstunden vor allem im Hinblick auf die Verletzungen des Opfers.

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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