Schutz ihrer Grundschulkinder – Besorgte Eltern im Gerichtssaal – 1 Jahr Haft

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Ein 36 Jahre alter Hattinger hatte sich vor dem Amtsgericht zu verantworten. Er hatte sich als Polizist ausgegeben und in Herne versucht, eine Grundschülerin in sein Auto zu locken. Weiterhin war er in einer Hattinger Grundschule entdeckt worden, nachdem er sich auch im Umkleideraum der Grundschülerinnen aufgehalten hatte. Wegen Hausfriedensbruch und Amtsanmaßung wurde er zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt. Er wurde noch im Gerichtssaal verhaftet und der Untersuchungshaft zugeführt.

Der Angeklagte aus Hattingen, früher Fahrer eines Schulbusses, vermutet eine Verschwörung gegen ihn. Auch seine letzte Verurteilung Anfang Juli 2016 vom Schöffengericht in Hattingen wegen versuchter sexueller Nötigung eines Kindes, versuchtem sexuellen Missbrauch eines Kindes sowie wegen Kindesentziehung mit einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten, für 5 Jahre zur Bewährung ausgesetzt, sei eine Verschwörung gewesen, weil er unschuldig sei.

„Eine ihm damals empfohlenen Sexualtherapie hat er nicht durchgeführt, weil er nicht einsieht, seine pädophilen Strömungen behandeln lassen zu müssen“, sagte die Bewährungshelferin vor Gericht aus.

Nach eigenen Angaben will er Ende September 2017 morgens vor Schulbeginn eine Grundschülerin in Herne nach dem Weg gefragt haben. Er wollte zu einem Thermalbad fahren und hätte sich auf dem Weg dorthin verfahren. Die Grundschülerin sagte aus, sie war auf dem Weg zur Schule als der Mann sie ansprach. Er habe gesagt, er sei Polizist und ich müsse mitkommen, weil er mich untersuchen wollte.

Grundschulkind reagierte richtig – Schornsteinfeger half
Sie sagte dann ganz laut „Ich komme nicht mit“. Das hörte ein auf dem gegenüberliegenden Bürgersteig mit seinem Hund gehender Schornsteinfeger. Er merkte sich das Kennzeichen des wegfahrenden Autos, kümmerte sich um das Kind, das er aus seiner Nachbarschaft kannte und verständigte umgehend die Polizei.

Diese holte den Hattinger wenige Stunden später aus seiner Wohnung zur Vernehmung ins Polizeipräsidium nach Bochum. Nach seiner Anhörung als Beschuldigter wurde keine Inhaftierung vorgenommen.

Der Hattinger erhielt eine „Gefährderansprache“ und wurde nach Hause geschickt. Der Angeklagte beschwerte sich vor Gericht, dass ihm ein Polizist in Bochum noch beim Verlassen des Präsidiums durch die Ansage, die Finger von Grundschulkindern zu lassen, „die Hölle heiß gemacht hätte“.

Alle Ermahnungen vom Vormittag haben offenbar nicht gefruchtet, denn wenige Stunden später tauchte der Angeklagte bei der Grundschule im Oberwinzerfeld auf.

„Ich wollte da mal hingehen und sehen, welche Sportarten jetzt betrieben werden, sagte der Angeklagte als Begründung und ergänzte, dort sei er auch selbst zur Schule gegangen.

Angeklagter war im Umkleideraum der Grundschülerinnen
Fünf Grundschulkinder erzählten dann dem Gericht ihre Erlebnisse am Tattag.
Richter Kimmeskamp sorgte dafür, dass ein direkter Blickkontakt der Schulkinder mit dem Angeklagten unterblieb. Dieser musste sich während der Anhörung der Kinder in die letzte Reihe des vollbesetzten Gerichtssaales setzen.

Der Hattinger soll Grundschülerinnen in Winz-Baak sowohl vor wie auch im Schulgebäude und sogar in ihrem Umkleideraum angesprochen und aufgefordert haben, mitzukommen, denn er habe etwas für sie.

Die Mädchen verständigten jedoch ihre Eltern und den Sportbetreuer, die sich dann auf die Suche nach dem fremdem Mann im Schulgebäude machten.

Sie fanden ihn schließlich und stellten ihn zur Rede. Er behauptete, er wolle sein Kind abholen. Weil ihm das keiner abnahm, behauptete er schließlich, er suche einen vergessenen Schulranzen.

Die Eltern verständigten die Polizei. Unter dem Vorwand, ihm bei der Suche nach dem Schulranzen behilflich zu sein, blieben die Eltern und der Sportbetreuer dem Mann auf den Fersen.

Eine Stunde auf die Polizei gewartet
„Das war ein schwieriges Unterfangen, weil es sehr lange dauerte, bis der Streifenwagen endlich eintraf“, sagten der Vater einer Grundschülerin und der Sportbetreuer vor Gericht aus.

Bei der späteren Vernehmung durch Beamte der Kriminalpolizei soll der Angeklagte dann zugegeben haben, sein Bestreben, mit „kleinen Mädchen“ ins Gespräch zu kommen sei wohl nicht normal und er brauche wohl eine Therapie.

Schutz der Allgemeinheit
Staatsanwältin Dr. Riebau sah nach der Anhörung von 13 Zeugen am Ende der Beweisaufnahme die Anklagevorwürfe Amtsanmaßung und Hausfriedensbruch als bewiesen an.

Zum Schutze der Allgemeinheit und zur Verteidigung der Rechtsordnung beantragte sie, gegen den Hattinger eine Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Monaten ohne Bewährung zu verhängen und die sofortige Festnahme anzuordnen.

Rechtsanwalt Riemann sah den Hausfriedensbruch seines Mandanten durch Betreten eines frei zugänglichen öffentlichen Gebäudes als nicht erwiesen an und beantragte in diesem Punkt Freispruch. Für die Amtsanmaßung beantragte er eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 10 Euro, also 900 Euro.

Handschellen klickten noch im Gerichtssaal
Richter Kimmeskamp verkündete dann am Ende der vierstündigen Hauptverhandlung das Urteil. Er ging noch über das Strafmaß der Staatsanwältin hinaus und verhängte gegen den Angeklagten wegen Amtsanmaßung und Hausfriedensbruch eine Gesamtfreiheitsstrafe von 12 Monaten ohne Bewährung und ließ den Hattinger durch die Justizwachtmeister noch im Gerichtssaal festnehmen.

In seiner Urteilsbegründung führte er aus, dass nur aufgrund des coolen Verhaltens der Mädchen Schlimmeres verhindert wurde. „Es ist ein Täter unterwegs, der es auf kleine Mädchen abgesehen hat“, sagte der Richter und ergänzte, der Angeklagte sei gefährlich, völlig uneinsichtig und hat bisher eine Behandlung abgelehnt. Da eine erhebliche Fluchtgefahr bestehe, erfolge die sofortige Inhaftierung.

Update :
Gegen das Urteil wurden Rechtsmittel eingelegt. Das Landgericht in Essen hat inzwischen der Haftbeschwerde stattgegeben und den Verurteilten aus der Untersuchungshaft entlassen. Der Termin für die Berufungsverhandlung soll vom Landgericht in Essen in Kürze angesetzt werden. Eine weitere Kammer wird dann nach Rechtskraft des Urteils prüfen, ob die bestehende frühere Bewährungsstrafe von 18 Monaten Gefängnis jetzt nicht zusätzlich vollstreckt werden muss.

Der Stadtspiegel berichtet weiterhin.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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