Thermomix, Afrika – und ein Geldwäschegeständnis

Eine 67jährige Hattingerin hatte sich wegen zweifachen Betruges vor dem Amtsgericht zu verantworten. Während der Verhandlung gestand sie dann plötzlich auch, als Finanzagentin tätig gewesen zu sein. Jetzt werden weitere Ermittlungen erforderlich.

Im Internet „verklickt“
Bei einer Recherche im Internet nach Nahrungsergänzungsmitteln will sich die Hattingerin im Juni 2017 einfach „verklickt“ haben und hatte schon eine Bestellung veranlasst. Kurze Zeit später erhielt sie per Post Vitamin-Pillen mit einer Rechnung.

Die erste Lieferung will sie an das Versandunternehmen zurück geschickt und die Bestellung auch per Mail storniert haben. „Das Versandunternehmen verweigerte allerdings die Annahme der Rücksendung“, so die Angeklagte. Beweise dafür konnte sie dem Gericht nicht vorlegen. Auch unternahm sie keine weiteren wirksamen Anstrengungen, den von ihr ausgelösten Bestellvorgang zu stornieren.

„Ich habe mich über die Firma total geärgert und die mir noch weiterhin gelieferten Päckchen mit den Pillen einfach nicht geöffnet und zuhause liegen lassen“, sagte sie vor Gericht aus.

Teure Internet-Pillen
Aus dem ursprünglichen Rechnungsbetrag der Pillen über 153,40 Euro sind mit den Anwaltskosten der Versandfirma inzwischen 574,00 Euro geworden.

Und dann war noch der Thermomix ein Thema. Unter dem Namen und Account der Hattingerin wurde im Internet ein Thermomix für 700 Euro angeboten und verkauft. Eine Käuferin tätigte eine Anzahlung von 350 Euro auf das Konto der Hattingerin. Der Thermomix wurde ihr allerdings nie geliefert. Sie erstattete dann Strafanzeige.

Die Angeklagte bestritt, einen Thermomix verkauft zu haben. Auch habe sie keine Verkaufsanzeige geschaltet. Einzig habe sie einem „netten Rechtsanwalt“, den sie bei einem Verwandtenbesuch in Paris kennengelernt habe, einen Gefallen getan.

Als Finanzagentin tätig gewesen
Er hatte sie gebeten, ihr Konto zur Verfügung zu stellen und hatte darauf Geldbeträge überwiesen, so ihre Einlassung. Sie hatte dann die jeweiligen Beträge weisungsgemäß abgehoben und durch eine Bargeldtransfergesellschaft zu einer Person nach Afrika überwiesen.

Sie nannte im Gericht auch direkt den Namen und die Telefonnummer des „netten Anwaltes“, den sie in Frankreich kennengelernt hatte. Das Gericht stellte dann aber sofort fest, dass es sich um keine Rufnummer in Frankreich sondern um eine Rufnummer aus Benin in Westafrika handelte.

Auch die Anzahlung aus dem Thermomix-Verkauf, den die Hattingerin nicht veranlasst haben will, hat sie in bar von ihrem Konto abgehoben und mittels Bargeldtransfergesellschaft nach Westafrika überwiesen.

Während sich der Staatsanwalt noch eifrig Notizen machte, unterbrach Richter Kimmeskamp die Hauptverhandlung. Die Ermittlungsbehörden müssen jetzt erst weitere Recherchen vornehmen und klären, ob hier Straftaten im Bereich der Geldwäsche angefallen und zu ahnden sind. Die Hauptverhandlung gegen die Hattingerin wird daher erst nach Abschluss weiterer Ermittlungen fortgesetzt.

Erklärung : Geldwäsche
Der Gesetzgeber sieht für Geldwäsche bzw. für die Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 261 STGB) Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren vor.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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