Vergangenheit holt Angeklagten ein

Knasterfahrung hat der Angeklagte reichlich. Rund zehn Jahre kommen schon zusammen. Überwiegend ging es um Betrug. Und auch diesmal sitzt er genau deswegen auf der Anklagebank.

Im Herbst 2010 kam er gerade aus dem Gefängnis und war nach Freiburg gezogen. Dort hatte er eine kleine Wohnung bezogen und interessierte sich für ein Auto, welches er auf Kredit auch kaufte. Zum Jahresende nahm er Kontakt zu seiner früheren Lebensgefährtin auf, die in Essen wohnt und mit dem Angeklagten einen erwachsenen Sohn hat.
Man sprach miteinander und verlebte die Weihnachtsfeiertage zusammen. Offensichtlich überlegte man sich eine Fortsetzung der Beziehung und der Angeklagte beschloß, die Wohnung in Freiburg zu kündigen und sich auf einem Campingplatz ein Wohnmobil zu mieten. Das sei billiger und er sei in der Nähe von Freundin und Sohn. Doch die Vergangenheit holte den Angeklagten ein. Plötzlich erschienen auf dem Campingplatz Mitglieder einer Rockergruppe, der aus früheren Zeiten noch Geld schuldete. Das Geschäft hatte er damals nicht abgewickelt, wohl aber deren Geld genommen. Die Kumpels von früher wollten die Kohle nun schnell zurück haben.
Das aber war nicht einfach, denn der Angeklagte war alles andere als flüssig. So kam er auf den Gedanken, das ihm nicht gehörende Auto für 19.000 Euro im Internet anzubieten. Er fand auch einen Käufer, der das Auto abholen wollte. Der Angeklagte gab an, die notwendigen Papiere für das Auto bereits per Einschreiben geschickt zu haben, kassierte das Geld und verschwand erstmal. Er bezahlte mit dem Geld die alten Kumpels, doch der neue Eigentümer des Fahrzeugs konnte sich nicht wirklich freuen. Er bekam kein Auto, der Betrug fiel auf und das Auto gehört wieder dem Händler und das Geld des vermeintlichen Kunden ist weg.
Zwar bereut der Angeklagte die Tat und erklärt in der Hauptverhandlung auch, er habe nicht schon wieder weglaufen wollen und habe einfach keine andere finanzielle Möglichkeit gesehen. Doch davon hat der Betroffene sein Geld nicht wieder und eine Straftat bleibt es eben auch.
Zwar führt die Verteidigung an, der Angeklagte habe eine einmalige Situation gehabt, sei nicht „in Serie“ mit den Betrügereien gegangen und befände sich in gefestigten sozialen Umständen – doch die Staatsanwaltschaft will trotzdem eine Haftstrafe für 1 1/2 Jahren ohne Bewährung. „In der Vergangenheit wurden alle Bewährungen widerrufen. Warum sollte man dem Angeklagten bei seinem riesigen Vorstrafenregister diese Chance geben?“
Das Schöffengericht sieht das genau so und verurteilt den Angeklagten zu einem Jahr und zwei Monaten Freiheitsstrafe. Auch das Gericht sieht keine Chance auf Bewährung.
So wird der 45jährige, der auch keinen Job hat, wieder einmal ein Gefängnis von innen sehen.
Offen bleibt trotzdem. wie der Angeklagte zu Forderungen der Rockergruppe hätte tilgen können. So sat sein Rechtsanwalt: „Was hätte er machen sollen? Und ich hätte denen auch keinen Brief schicken können mit dem Inhalt, die Forderungen seien verjährt....“

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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