Ausgeuferte Party beschäftigte Schöffengericht

Sitzordnung des Schöffengerichtes

Ein 35jähriger Hattinger hatte sich vor dem Schöffengericht zu verantworten. Nach fast sechs Stunden Verhandlungsdauer wurde er wegen Anfertigung eines Nacktfotos einer widerstandsunfähigen Frau und wegen einer Ohrfeige und Beleidigung dieser Frau zu einer Geldstrafe von insgesamt 4.100 Euro verurteilt. Die Geschädigte erschien nicht vor Gericht, ließ sich aber durch eine Anwältin vertreten.

Der geständige Hattinger, der vor Gericht von seinem Rechtsanwalt und einem Dolmetscher unterstützt wurde, hatte im Januar 2017 in Hattingen größere Mengen Alkohol gekauft und war dann zu der Grillparty einer Bekannten nach Bochum gefahren. Dort tranken die Partygäste, drei Frauen und drei Männer, erhebliche Mengen Alkohol. Nur ein Teilnehmer trank nicht mit, weil er noch Auto fahren wollte.

Auswirkungen von Alkohol und Medikamenten
Die Gastgeberin der Party hatte vor einiger Zeit in einem Fernreisebus eine junge Frau kennengelernt und diese auch zu ihrer Party eingeladen. Schon kurze Zeit nach Partybeginn soll der hohe Alkoholkonsum besonders bei dieser jungen Dame unangenehme Nebenwirkungen gezeigt haben.

„Sie begann, sich komisch zu verhalten, warf sich auf den Boden und schlug um sich“, sagte die Gastgeberin aus. Weitere Zeugen berichteten, dass die auffällige Frau eingestanden habe, Kokain zu konsumieren. Die spätere Blutanalyse wies auf die Einnahme von Schlaf- bzw. Beruhigungsmitteln hin.

Sex auf der Party
Im weiteren Verlauf der Party soll sie begonnen haben, mit den männlichen Teilnehmern heftig zu flirten. Es kam dann, so die Zeugen, zu einvernehmlichem Sex nicht nur zwischen dieser Frau und dem Angeklagten, sondern auch zwischen dieser und der Gastgeberin. Als die auffällige Frau dann auch den Freund der Gastgeberin aktiv „anflirtete“, beendete diese abrupt die Party und setzte alle Gäste vor die Tür.

Der einzig Nüchterne nahm dann die vor die Tür gesetzten Partyteilnehmer in seinem Auto mit nach Hattingen und setzte diese vor der Wohnung des Angeklagten ab. Dort wurde weiter getrunken. Im Schlafzimmer kam es dann zu weiteren sexuellen Kontakten zwischen dem Angeklagten und der jungen Frau.

Nackt-Video gedreht
Als diese eingeschlafen war, soll der Angeklagte von ihr ein sechs-Sekunden-Nackt-Video gedreht haben. Der Angeklagte hielt es für möglich, dass er das Video angefertigt hat, wusste es aber aufgrund des Alkoholkonsums nicht mehr. Das Video wurde nicht weitergeleitet oder sonst wie veröffentlicht.

Als die junge Frau später erwachte, kam es zu einem Streit, in der der Angeklagte sie schüttelte, ohrfeigte und als „Schlampe“ bezeichnete. Er gab zu, die nach dem Aufwachen verwirrte Frau geschüttelt und ihr eine Ohrfeige versetzt zu haben, allerdings mit der Begründung, die völlig neben sich stehende wieder in die Realität zurück zu holen. Auch die Beleidigung gestand er, bedauerte beides.

Ein Hattinger traf die Frau später in der Innenstadt hilflos an und verständigte die Polizei.

Staatsanwaltschaft plädiert auf Bewährungsstrafe
Staatsanwältin Dr. Riebau plädierte als Strafe für das entwürdigende Video, also für die Verletzung des höchstprivaten Persönlichkeitsrechtes und für die Ohrfeige als vorsätzliche Körperverletzung mit ausgesprochener Beleidigung auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten, zur Bewährung ausgesetzt.

Bereits vor dem Plädoyer der Staatsanwältin hatte der Angeklagte schon zugesagt, privatrechtlich 500 Euro Schmerzensgeld wegen der Anfertigung des Videos an die Geschädigte zu zahlen.

Verteidiger hält Geldstrafe für angemessen
Rechtsanwalt Peter Steffen, der den Angeklagten vertrat, verwies auf den Alkoholgehalt von fast 2 Promille bei seinem Mandanten während der Tat bei dieser sehr enthemmten Feier mit sexualisierter Stimmung. Unter Würdigung aller Aspekte, die für und gegen seinen Mandanten sprechen, plädierte er auf eine milde Geldstrafe.

Richter Johannes Kimmeskamp verkündete dann das Urteil des Schöffengerichtes und wies in seiner Urteilsbegründung darauf hin, dass die Geschädigte in keiner Aussage angegeben habe, dass der Geschlechtsverkehr bei dieser „sexuell entgleisten Party“ gegen ihren Willen stattgefunden habe.

Wegen Verletzung des höchstprivaten Persönlichkeitsrechtes, wegen vorsätzlicher Körperverletzung und wegen Beleidigung wurde der Hattinger unter Berücksichtigung verminderter Schuldfähigkeit zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 30 Euro, also zu 3.600 Euro Geldstrafe verurteilt. Dazu kommen noch 500 Euro Schmerzensgeld an die geschädigte Frau.

Das Urteil erlangte noch im Gerichtssaal Rechtskraft, da Staatsanwaltschaft und Angeklagter auf die Einlegung von Rechtsmitteln verzichteten.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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