Vom Schulhof der Grundschule in Untersuchungshaft

Der Hattinger wird beim Haftprüfungstermin vorgeführt.

Aufmerksame Grundschulkinder meldeten ihren Eltern einen unbekannten Mann, der sich auf ihrem Schulgelände aufhielt. Die Eltern verständigten die Polizei.

Ende September bemerkten einige Grundschulkinder beim Nachmittagssport auf dem Gelände der Grundschule Oberwinzerfeld einen unbekannten Mann. Die Kinder verständigten anwesende Eltern.

Diese begaben sich in das Schulgebäude und der unbekannte Mann erklärte ihnen auf Nachfrage, er wolle sein Kind abholen. Bei weiteren Nachfragen sagte der Mann, er suche einen vergessenen Schulranzen. Die Eltern verständigten sofort die Polizei. Unter dem Vorwand, ihm bei der Suche nach dem Schulranzen behilflich zu sein, blieben die Eltern und der Sportbetreuer der Kinder dem Mann auf den Fersen.

„Das war ein schwieriges Unterfangen, weil es sehr lange dauerte, bis der Streifenwagen endlich eintraf“, sagte ein dem STADTSPIEGEL namentlich bekannter Vater im Pressegespräch.

Einschlägig vorbestraft
Kurze Zeit später nahm die Polizei den Mann, einen 36 Jahre alten Hattinger mit zur Wache. Für die Polizei war er kein Unbekannter. Anfang Juli 2016 wurde er zuletzt vom Schöffengericht in Hattingen wegen versuchter sexueller Nötigung eines Kindes, versuchtem sexuellen Missbrauch eines Kindes sowie wegen Kindesentziehung zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt, die damals für 5 Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Da die Gerichtsgutachterin dem Hattinger damals „pädophile Nebenströmungen“ attestierte, wurde dem Verurteilten 2016 auch eine Sexualtherapie auferlegt.

Im Rahmen der aktuellen Ermittlungen wurde bekannt, dass der Hattinger bereits kurz vor seinem Erscheinen in der Grundschule Oberwinzerfeld in ähnlicher Angelegenheit auch in Bochum auffällig und dort von der Polizei überprüft wurde. Die Staatsanwaltschaft in Bochum beantragte jedoch keinen Haftbefehl.

Haftbefehl bleibt in Kraft
Der Ermittlungsrichter beim hiesigen Amtsgericht erließ aber sofort Haftbefehl gegen den Hattinger, der in die Untersuchungshaft der JVA Essen überstellt wurde. Auch beim Haftprüfungstermin Anfang Oktober 2017 blieb der Haftbefehl in Kraft, da eine versuchte sexuelle Nötigung eines Kindes nicht ausgeschlossen werden konnte. Wie die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft, Oberstaatsanwältin Anette Milk, mitteilte, soll sich der Hattinger in der Grundschule Oberwinzerfeld auch als Polizist ausgegeben haben, was eine Anzeige als Amtsanmaßung nach sich ziehen könnte.

Im Nachhinein stellte sich heraus, dass der Hattinger bereits vor Wochen Anwohnern im Oberwinzerfeld aufgefallen war, weil er morgens längere Zeit in seinem Auto sitzend die zur Grundschule gehenden Kinder beobachtet haben soll. Ein Anwohner merkte sich damals das Kennzeichen des Wagens.

Gegen den weiter gültigen Haftbefehl wurde inzwischen Haftbeschwerde eingelegt, über die das Landgericht noch nicht entschieden hat.

Der STADTSPIEGEL berichtet weiterhin.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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