Ordnungsbehörde ermittelt zu Corona-Verstößen
Illegale Nutzung von Cafés in Heiligenhaus

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Durch den Außendienst der Ordnungsbehörde Heiligenhaus konnten am vergangenen Montag-Nachmittag in einem Café auf der unteren Hauptstraße Aktivitäten festgestellt werden, obwohl das Ladenlokal bereits am 30. Januar durch die Kollegen der Stadt-Wacht versiegelt wurde.

Die hinzugerufenen Polizeikräfte konnten gemeinsam mit den Kollegen der Ordnungsbehörde den Betreiber beim Verlassen des Lokals festhalten, der unter der Jacke elektronische Geräte aus den dort vorhandenen Geldspielgeräten mit sich führte.

Geldspielgeräte
beschlagnahmt

Bei der daraufhin durchgeführten Durchsuchung des gesamten Ladenlokals konnte sodann zudem eine Waffe sichergestellt werden. Die Geldspielgeräte, wovon eines keine Zulassung mehr hatte, wurden zum Zwecke der weiteren Beweissicherung von der Ordnungsbehörde beschlagnahmt.
Im Vorfeld gab es bereits Hinweise, dass das Café in den Abendstunden regelmäßig seinen Betrieb aufnimmt und somit ein Verstoß gegen die Vorgaben der Corona-Schutzverordnung NRW vorliegt. Dieser Verdacht auf eine illegale Nutzung des Cafés konnte am 30. Januar bei einer gemeinsamen Kontrolle von Polizei und Stadt-Wacht bestätigt werden. Hier konnten die Einsatzkräfte Gäste feststellen, die Essen und Getränke verzehrten. Den Betreiber erwartet nun ein Strafverfahren, ein Bußgeldverfahren sowie der Verlust seiner Konzession zum Führen einer Gaststätte.

Betrieb im
Hinterzimmer

Bereits in der Woche zuvor konnten die Einsatzkräfte der Polizei und der Ordnungsbehörde in einem weiteren Café in Heiligenhaus - ebenfalls auf der Hauptstraße - den illegalen Betrieb einer Gaststätte in einem Hinterzimmer des Ladenlokals feststellen. Der Betreiber hatte die sonst im Thekenbereich aufgestellten Gegenstände wie Tische, Stühle und Geldspielgeräte in ein Hinterzimmer gestellt und den Betrieb dort aufgenommen. Das Ladenlokal wurde durch die Einsatzkräfte nach der Aufnahme der Personalien aller Beteiligten geräumt und die Ein- und Ausgänge versiegelt.

Auch hier mussten zwei Tage später zwei Geldspielgeräte durch die Ordnungsbehörde beschlagnahmt werden, da das Café durch den Betreiber ohne die erforderliche Erlaubnis der Ordnungsbehörde betreten wurde, obwohl dieses noch amtlich versiegelt war. Auch dieser Betreiber hat mit einer hohen Geldbuße und dem Verlust seiner Konzession zum Führen einer Gaststätte zu rechnen. Die anwesenden Gäste erhalten in den nächsten Tagen ebenfalls Post und müssen mit einer empfindlichen Geldbuße rechnen.

Autor:

Maren Menke aus Velbert

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