Wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verurteilt

Foto: Sylvia Mönnig

(Text von Patricia Prange)

Nach einer wüsten Schlägerei im Asylantenheim hatte der Angeklagte mit einem Zaunpfahl plötzlich zugeschlagen und beinahe einen Mann getötet. Aus Rache, weil der andere seine Geburtstagsfeier gestört hatte, so die Richter des Landgerichts Hagen. Am Freitag haben sie den 45-jährigen zu viereinhalb Jahren wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

Schon den ganzen 8. März hindurch war die Stimmung im Haus 28 der Asylbewerberunterkunft am Apricker Weg aufgeheizt. Denn der Angeklagte feierte seinen 45. Geburtstag mit Mitbewohnern auf seinem Zimmer und trank mit ihnen auch Alkohol, was verboten ist. So viel Spaß und Ausgelassenheit ging einer anderen Gruppe zu weit. Unter Federführung des späteren Opfers der beinahe tödlichen Attacke stürmten die Männer die Feier. Es kam zu einzelnen Prügeleien, bei denen auch der Angeklagte ordentlich einstecken musste.
Später am Abend steigerten sich die Scharmützel zu einer heftigen Schlägerei draußen vor dem Haus. Sicherheitsleute griffen ein, die Polizei rückte aus – insgesamt zum dritten Mal an dem Tag. Als sie den Tumult schon fast unter Kontrolle hatten, trat der Angeklagte unbemerkt auf den Rädelsführer zu und schlug mit einem massiven Zaunpfahl auf dessen Kopf. Der Mann überlebte mit schweren Schädelverletzungen nur knapp.
So fassten gestern die Richter der Schwurgerichtskammer die Ereignisse des 8. März zusammen. Sie stellten fest, dass die Provokation zwar von der Gegenseite ausging. Aber der Angeklagte habe mit seiner Gegenwehr sich nicht schützen, sondern Rache üben wollen, so die Richter.

"Fester Schlag mit einem massiven Zaunpfahl"

„Es war ein fester Schlag mit einem massiven Zaunpfahl. Für jeden ist klar, dass das zum Tode führen kann“, führte die vorsitzende Richterin Heike Hartmann-Garschagen in ihrer Urteilsbegründung aus. Der Angeklagte war außerdem dermaßen in Rage, dass er noch einmal zuzuschlagen versuchte. Und die Sicherheitsleute hatten große Mühe, ihm den Zaunpfahl wegzunehmen, hieß es weiter.
Damit verschwand jede Hoffnung des Angeklagten, nur mit einer gefährlichen Körperverletzung davonzukommen. Bis zuletzt hatte er geschwiegen und in seinem „letzten Wort“ die Richter um Gnade gebeten.
Sichtbar um Fassung ringend hörte er das abschließende Fazit der Richter: Der 45-Jährige war nicht schwer betrunken und wusste genau, was er tat. Den möglichen Tod des Mitbewohners hat er billigend in Kauf genommen.

Autor:

Karola Schröter aus Hemer

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