Bildungs- und Teilhabepaket: Lernförderung jetzt auch für das Erreichen einer besseren Schulempfehlung

Laut Erlass des Ministeriums für Integration und Soziales können bei der Beantragung von Mitteln zur Lernförderung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ab diesem Schuljahr auch Schüler und Schülerinnen gefördert werden, die formal nicht versetzungsgefährdet sind. Gefördert werden kann nun auch die "Erreichung eines höheren Lerniveaus", zum Beispiel: Erreichen einer besseren Schulempfehlung.

Diese Änderung beruht auf ein Gerichtsurteil des Landessozialgerichts Niedersachsen/Bremen, in dem festgestellt wurde, dass die im Bildungs- und Teilhabegesetz einschränkenden Auslegungskriterien zum sogenannten Lernziel zu erweitern sind. Wörtlich heißt es dort: "Lernziel ist nicht nur die Versetzung, sondern z. B. auch das Erreichen eines ausreichenden Leistungsniveaus".

Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und der Berechnung angemesser Wohnraumgrößen für Hartz IV-Bezieherin musste leider erneut ein Gericht auf die unrechtmäßige Umsetzung von Gesetzen und Richtlinien zuungunsten von Hilfeempfängerinnen und -empfängern hinweisen und ein entsprechendes Urteil fällen.

Zu hoffen bleibt, dass die Stadt Herne hier schnell reagiert und die Betroffenen sowohl von der Anderung in Kenntnis setzt als auch das Urteil in der Praxis umsetzt und Lernförderung entsprechend genehmigt.

Autor:

Daniel Kleibömer aus Herne

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