Hildener Grünen wollen Klarheit
Mein Freund der Baum? - Fragenkatalog zur Baumschutzsatzung

Helen Kehmeier | Foto: Die Grünen Hilden

Die Hildener Grünen haben für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz am 19. Mai einen umfangreichen Fragenkatalog an die Stadtverwaltung gesandt. Ziel sei es, damit mehr Klarheit in der Öffentlichkeit zu schaffen, wie schützenswert noch ein "Baum" ist.

Die Grünen gehen davon aus, dass sich hieraus einige Potenziale zum politischen Handeln ergeben, um in Zukunft einen konsequenteren Baumschutz betreiben zu können. So sollte über eine Kaution für Ersatzbepflanzungen nachgedacht werden. Die Idee: „Vielleicht überdenken Investor*innen und private Grundstücksbesitzer*innen dann nochmal ihre Entscheidung, einen Baum zu fällen, wo es eigentlich nicht sein muss", so Helen Kehmeier, umweltpolitische Sprecherin der GRÜNEN Hilden. „Nur wenn wir unsere Bäume nicht als "lästig" empfinden, sondern als das was sie sind – nämlich als Lunge unserer Stadt -,erst dann können wir alle aufatmen. Im wortwörtlichen Sinne“.
Zunächst geht es um die Baumschutzsatzung. Die Grünen verweisen hierbei auf die Ausnahmen. Die Satzung gelte ab: „ ...einem "Stammumfang von mindestens 90 cm, gemessen in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden“.

Wie oft wurden Fällungen verhindert?

Dazu fragen die Grünen, wie oft die Stadt Hilden in den vergangenen drei Jahren daher eine Fällgenehmigung verwehrt habe, ob in Hilden ein Baumkataster geführt werde, in dem der Schutzstatus aufgeführt ist, und wie die Stadt prüfe, ob ein Baum schützenswert ist.
Außerdem soll geklärt werden, ob regelmäßige Begehungen und Baumkontrollen im gesamten Stadtgebiet stattfinden und wie die Stadt Hilden auch künftig dafür Sorge tragen könne, dass Bäume mit entsprechend schützenswertem Status erfasst würden. Hierbei wird auf einen etwaigen Eintrag in einen Bebauungsplan verwiesen.

Werden Ersatzpflanzungen kontrolliert?

Und da es in Vergangenheit schon illegale Fällungen gegeben hat, fragen die Grünen auch nach Ersatzanpflanzungen: Wie wird eine Ersatzanpflanzung gerechnet - nach der Anzahl von Bäumen oder nach Baumvolumen? Und wird sie kontrolliert?
Weiter möchten sie wissen, ob im Bereich Ersatzbepflanzungen mit einem Kautionsverfahren gearbeitet werde, als insofern, als der Bauherr eine Kaution hinterlegen muss, bis die Ersatzbepflanzung in vollem Umfang geleistet wurde?Unterzeichnet wurde der Antrag von Helen Kehmeier, Dr. Cornelius Otten und Klaus-Dieter Bartel.

Autor:

Harald Landgraf aus Dinslaken

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