Häufig gestellte Fragen im Kreis Mettmann
Maskenpflicht in Coronazeiten

Es gibt Ausnahmen von der Maskenpflicht. 
 | Foto: Ben Kerckx auf Pixabay

Seit in NRW die Maskenpflicht gilt, melden sich vermehrt Bürger bei der Corona-Hotline des Kreises Mettmann. Die Anrufer wollen vor allem wissen, was sie tun müssen, wenn sie medizinisch begründet keine Maske tragen können.

Benötigen sie etwa ein Attest? Laut Gesundheitsamt des Kreises Mettmann reicht es, wenn die Betroffenen glaubhaft versichern, dass sie von der Maskenpflicht befreit sind. Wer jedoch auf Nummer sicher gehen möchte, kann sich ein entsprechendes Attest von seinem Hausarzt ausstellen lassen. Ebenfalls häufig gefragt wird, woher negativ auf Corona getestete Arbeitnehmer eine entsprechende Bescheinigung für ihren Arbeitgeber bekommen. Auch hier ist der Hausarzt der richtige Ansprechpartner.

Zuletzt übermittelt der Kreis noch eine wichtige Bitte: Es rufen bei der Corona-Hotline vermehrt Bürger an, die Fragen zu den regulären Dienstleistungen des Kreises haben. Es sollten jedoch nur Personen, die Fragen rund um das Thema Corona haben, die (02104) 993535 anrufen. Für alle anderen Themen kann man sich an die (02104) 990 wenden.

Autor:

Lokalkompass Langenfeld - Monheim - Hilden aus Monheim am Rhein

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