Strafantrag gegen Polizisten aus Plettenberg – Teil 4
Bürgerreporter-Meinung: Vertuschung von Polizeiübergriff braucht Zeit

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Update. Ich stehe als Bürgerreporter allein in der Verantwortung für meine Artikel und bedanke mich ausdrücklich für die Möglichkeit meine grundgesetzlich geschützte Meinungs- und Pressefreiheit artikulieren zu können.

„Polizei klaut Smartphone“, so könnte man die Vorgänge von der Plettenberger Polizei vom 27.10.2020 knapp umschreiben, über die ich am 30.12.2020 erstmalig hier berichtet hatte.

Am 08.01.2021 wurde das Thema im Süderländer Tageblatt aufgegriffen und weitergehend u.a. bei der Staatsanwaltschaft Hagen recherchiert: „Ermittlungen gegen einen Polizisten“.
Dort war zu lesen:
„Der Plettenberger Polizeichef Jörg Teichert kennt den Vorfall, obwohl er zum Zeitpunkt des Vorfalls Ende Oktober noch nicht im Dienst der Plettenberger Wache war und sagt auf Nachfrage der Heimatzeitung: „Für uns sieht es nach einer gezielten Provokation aus. Wir haben das Handy als Tatmittel sichergestellt. Nach interner Prüfung konnten wir kein Fehlverhalten der Kollegen feststellen.“

Diese mutige Behauptung klingt geradezu wie ein Geständnis: „Solche Sachen machen wir dauernd.“

Provokation – Angstpatientin ?
Interne Prüfung – kein Fehlverhalten ?

Der veröffentlichte Audio-Mitschnitt (die letzten drei Minuten) klingt eher nach einem Smartphone-Raub. Das Original-Video zeigt kurz die Polizeiuniform als der Polizist ins Bild hineinkommt.

Das war doch nicht etwa ein Einschüchterungsversuch?

Damit nicht genug. Am 13.01.2021 wurde mir seitens der Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis ein Formular „Schriftliche Äußerung als Beschuldigte(r)“ zugesandt:
Ihnen wird vorgeworfen, folgende Straftate(en) begangen zu haben:
Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (§ 201 StGB)
Bemerkungen
Ihnen wird vorgeworfen eine Audiodatei für Dritte zugänglich gemacht zu haben, welche im Rahmen eines Polizeieinsatzes gefertigt worden ist.

Nach einer knappen Stellungnahme wurde am 13.02.2021 der Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Hagen (Az. 620 Js 41/21) zugestellt. Doch keine Verhaftung!

Aber auch nach fast vier Monaten wurde das Smartphone nicht zurückgegeben. Sensibelste Dateien, Fotos, Telefonnummern und Adressen, Chatverläufe und Videodaten - alles rechtswidrig geraubt.

nachgestellt Szene

Zum Zeitpunkt der Tat war der Beifahrersitz durch eine hochschwangere Bekannte besetzt, das Smartphone lag auf dem Boden.
Ob der Plettenberger Polizeichef Jörg Teichert  auch bei der Ansicht dieses nachgestellten Fotos seine Aussage wiederholen möchte?
„Für uns sieht es nach einer gezielten Provokation aus. Wir haben das Handy als Tatmittel sichergestellt. Nach interner Prüfung konnten wir kein Fehlverhalten der Kollegen feststellen.“ 

Mein nächster Beitrag beschäftigt sich möglicherweise mit dem Thema Einführung in das Fach "Eingriffsrecht",  Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW, Fachbereich Polizei.

nachgestellt Szene
Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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