64jährige Analphabetin zum Deutsch-Kurs gezwungen

Der Amtsschimmel wiehert wieder. Eine 64jährige türkische Analphabetin muss 960 Stunden Integrationskurs absolvieren.

„Die 64-jährige Cehavir Kalkan ist Analphabetin und kann weder in ihrer türkischen Heimatsprache, noch in Deutsch, lesen oder schreiben. Seit 2006 lebt die Frau in Berlin und arbeitete unregelmäßig in Backshops und Hotels, bevor sie arbeitslos wurde.

Nun wurde ihr vom Jobcenter eine 30-prozentige Kürzung ihres Hartz-IV-Regelsatzes von 391 Euro angedroht, sofern sie nicht an einem Integrationskurs teilnimmt. Für den Deutschkurs zahlt die Behörde 3.528 Euro an den Bildungsträger.

Das Jobcenter argumentiert: „Natürlich kann man darüber streiten, ob ein Integrationskurs für eine 64-Jährige für deren berufliche Perspektive sinnvoll ist. Allerdings tragen deutsche Sprachkenntnisse ja auch dazu bei, das alltägliche Leben in Deutschland zu erleichtern.““
bz-berlin.de

Mag sein, dass der zuständige Sachbearbeiter lesen und schreiben kann, mit dem rechnen scheint es zu hapern. 3.528,00 Euro für einen Lehrgang freizustellen, der für diese eine Person garantiert keinen wirklichen Nutzwert haben kann, ist schon bedenklich.

Nun gehören Deutschkurse für lernwillige Migranten sicherlich grundsätzlich zu den sinnvollsten Maßnahmen, die von Jobcentern überhaupt gefördert werden. Dazu sind gewisse Voraussetzungen nötig, aber gewiss keine Existenzbedrohung durch Sanktionen.

Erst am 16.08.2013 hatte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, in einer Entscheidung, Az.: 11 S 208/13 bei einer 62-jährige Analphabetin mit türkischem Pass festgestellt, dass Ausländerbehörden bei Integrationskursen einen Ermessensspielraum haben. Die Richter wiesen eine Verpflichtung zur Teilnahme ohne Einzelfallprüfung zurück.
spiegel.de

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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