BAG Wohnungslosenhilfe e.V. fordert Neuberechnung der Hartz-IV-Regelsätze

Nach einer Pressemitteilung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG) hat die Bundesregierung bei der Neuerechnung der Hartz-IV-Regelsätze massive statistische Tricks benutzt. Die BAG fordert daher die sofortige Veröffentlichung der statistischen Rohdaten im Internet und die sofortige Neuberechnung der Regelsätze auf der Grundlage von 20 % der Nicht-Transferbezieher.

Während 2005 die nach dem Nettoeinkommen untersten 20 % der Einpersonenhaushalte aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2003 berücksichtigt wurden, sind es 2010 nur noch die untersten 15 %. Dies bedeutet faktisch, dass trotz der gestiegenen Verbraucherausgaben zwischen 2003 und 2008 der Regelsatz schon deshalb nicht steigt, weil deutlich ärmere Haushalte als 2003 herangezogen worden sind.

Die Behauptung der Regierung, durch das Herausrechnen von 8,6 % Transferbeziehern sei sogar das Durchschnittseinkommen angestiegen, hält einer Prüfung nicht stand. Korrekt wäre es gewesen, im ersten Schritt aus der Gesamtstichprobe von ca. 60.000 Haushalten die Transferhaushalte herauszurechnen und im zweiten Schritt die untersten 20 % der nach dem Nettoeinkommen geschichteten Haushalte als Referenzgruppe zu nehmen. Das sind dann die Haushalte die ausschließlich oder zumindest überwiegend von Arbeitseinkommen leben. Die Bundesregierung ist aber umgekehrt vorgegangen.

Beim Nachrechnen stellt sich zudem heraus, dass nicht einmal 15 % der Einpersonenhaushalte erreicht werden, sondern tatsächlich laut Begründung und Tabellennachweis des Regierungsentwurfs nur 13,6 % der Einpersonenhaushalte berücksichtigt werden, also noch einmal 1,4 % weniger als behauptet.

Staatssekretär Hoofe (BMAS) wird mit der entlarvenden Aussage in der Presse zitiert, man hätte dieses Verfahren gewählt, da man sonst (bei 20 % der untersten Nettoeinkommen) zu hoch in die Mittelschicht gekommen wäre. Klarer kann man nicht ausdrücken, dass es nicht um die gerechte Berechnung eines Existenzminimums ging, sondern um eine klare politische Setzung vorab.

Dr. Thomas Specht, Geschäftsführer der BAG Wohnungslosenhilfe: „Es ist schon unverfroren, in dieser Situation zu behaupten, es handele sich um objektiv errechnete Regelsätze. Objektiv an diesem Verfahren sind allenfalls die Grundrechenarten.“

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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