Sozialleistungsbetrug durch Jobcenter
Falschberatung bei Wohnkosten im Jobcenter Märkischer Kreis Teil 2

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Sozialleistungsbetrug durch Jobcenter ist nachweisbar.

Zum Beispiel finden sich deutliche Hinweise in den statistischen Erhebungen der Bundesagentur für Arbeit.
 
"Die Tabellen erscheinen monatlich und enthalten Informationen über Bestand, Abgang, Dauer, Zugang, Bedarfe, Bedarfsgemeinschaften, Einkommen, Erwerbstätigkeit, Kosten der Unterkunft und Wohnsituation, Leistungs- und Zahlungsansprüche, Leistungsminderungen und weitere Merkmale."

Diesmal lege ich den Schwerpunkt auf die Kosten der Unterkunft. 
Kreisreport Grundsicherung SGB II - Kreise (Monatszahlen)

Der Zeitraum dieser Statistik umfasst den Zeitraum von Dezember 2015 bis Januar 2023.
In diesem Zeitraum liegt Mittelwert der zu betreuenden Bedarfsgemeinschaften bei 16.325.

Die Statistik weist "durchschnittliche laufende anerkannte KdU je BG in Euro" und unterscheidet zwischen tatsächlich anfallenden Mietkosten und anerkannten Kosten der Unterkunft.
Die nicht übernommenen Mietkosten sind durch die Bedarfsgemeinschaft zu tragen.

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen regelt § 22 SGB II Bedarf für Unterkunft und Heizung. Entscheidend ist die Zahl der Mieter, die Wohnungsgröße und der Wohnort.
Veränderung durch Familienzuwachs, Auszug erwachsener Kinder, Tod und Trennungen.
Wird die Wohnung zu teuer, können Mietsenkungsverfahren eingeleitet werden.

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Wer nicht umziehen kann oder will kann die Differenz freiwillig aus seinem Regelsatz oder Lohn selbst aufbringen. Soweit die Theorie.

Das Jobcenter hat oft nur Teilanerkenntnisse ausgekehrt und Eigenanteile auf die Leistungsberechtigten.  In den Jahren 2016-2022 waren das insgesamt

  • 2016 2.507.216,33 €
  • 2017 2.331.027,86 €
  • 2018 2.497.033,25 €
  • 2019 2.662.892,89 €
  • 2020 2.273.020,50 €
  • 2021 1.994.875,76 €
  • 2022 1.777.678,84 €

Wohnkostenübernahme & Eigenanteile im Märkischer Kreis
Aber nur ein Teil der einbehaltenen Eigenleistung ist Folge von Veränderungen innerhalb von Familien.

Als aufgrund einer Gesetzesänderung der Anspruch auf Wohnraum von 45 m² auf 50 m² angehoben wurde und damit der Mietanspruch um ca. 25 € höher genehmigt werden musste, setzte das Jobcenter das Rundschreiben des Märkischen Kreises 05/2012 vom 22.08.2012 nicht vollständig um.

Ab 2014 wurden diese Anhebungen durch Konzept-Entwürfe von Analyse & Konzepte quasi wieder rückgängig gemacht.

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Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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