Analyse & Konzepte
Kosten der Unterkunft im Märkischen Kreis - Nachbesserungsversuche

Am 30.01.2019 strafte das Bundessozialgericht die Konzepterstellung zur Bestimmung der Kosten der Unterkunft der Fa. Analyse & Konzepte ab. Sechs Konzepte verschiedener Kreise wurden als „nicht schlüssig“ zurückgewiesen.

Von dieser Rüge war auch der Märkische Kreis betroffen. Die Konzepte von 2014 und 2018, wie auch die Fortschreibung von 2016 genügte den Auflagen des Bundessozialgerichts nicht.
Jetzt verabschiedete der Märkische Kreis einen 19seitigen Korrekturbericht für das Konzept 2018. Die geringfügigen Anpassungen in dem sogenannten „Grundsicherungsrelevanter Mietspiegel ab 01.01.2018 nach Nachbesserung“ unterliegen weiterhin der sozialgerichtlichen Überprüfung und sind nicht als endgültig anzusehen. 

Offensichtlich wurde nicht versucht das Konzept 2014 und die Fortschreibung 2016 nachzuarbeiten. Ohne gerichtsfeste Korrekturen aber wären sämtlich Klagen gegen diese Konzepte als erfolgreich zu entscheiden und die Wohngeldtabelle zugrunde zu legen und Leistungen samt Sicherheitszuschlag zu gewähren.

Ohne Klage – keine Nachzahlung

In einer Anfrage an den Landrat des Märkischen Kreises zu den „Vorgaben der Kosten der Unterkunft ohne schlüssiges Konzept“ wurde mitgeteilt, dass die Fragen 3 und 4 nicht beantwortet werden . . .

3. Beabsichtigt der Märkische Kreis die durch Irreführung Getäuschten zu ermitteln und zu entschädigen? Ja oder nein?
4. Wurden in den Jahren "Einsparpotentiale" durch Täuschung bei den Kosten der Unterkunft rechnerisch ermittelt und liegen Dokumente und Beschlüsse dazu im Kreis vor?

Entwicklung der Sozialwohnungen in Iserlohn und im Märkischer Kreis 1990-2017

Während Iserlohn noch 2007 einen Gesamtwohnungsbestand von 4858 Wohnungen ausweisen konnte, waren es 2017 noch 3037 Sozialwohnungen. 37 % der Wohnungen wurde vernichtet, oder kaum bezahlbar.

Der Märkische Kreis weist zum 31.12.1990 einen geförderten Mietwohnungsbestand von 24717 Wohnungen aus. Zum 31.12.2017 sind noch 10845 Wohnungen übrig geblieben. Das entspricht einem Rückgang von 13872 Wohnungen oder 56%

Tausende von Leistungsberechtigten werden Jahr für Jahr wissentlich um Sozialleistungen betrogen. Am 31.12.2019 erlöschen auch die Rechtsansprüche auf höhere Leistungen zu den Kosten der Unterkunft für 2018 in Ermangelung eines schlüssigen Konzeptes. Die Betrüger feiern ihre „Einsparungen“ . . .

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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