Rechtswidriger 1-€-Job

Als ich heute, am 30.04.2015, als Prozessbeobachter im Hagener Landgericht bei einer Verhandlung des Sozialgericht Dortmund zugegen war, ging es u.a. um die Anrechnung einer Aufwandsentschädigung als ehrenamtlicher Mitarbeiter (gerichtlich bestellter Betreuer) und um die einmalig geleistete Jahrespauschale für diese Tätigkeit. Das Jobcenter wollte auch an dieser Tätigkeit verdienen und rechnete kurzer Hand diese einmalige Zahlung als Einkommen an und kürzte dem Kläger mal kurz seinen Anspruch auf Harz IV-Leistungen um 103,40 €. Dem Vorsitzenden Richter missfiel diese Aufrechnung offensichtlich und er entschied deshalb nach intensiver Beratung mit den Beisitzenden Richtern, dass diese Aufwandsentschädigung nicht anrechenbar ist und er endschied die Klage zugunsten des Klägers. Bei einer Aufsplittung der Jahrespauschale auf Zwölf Monate liegt die Auszahlung deutlich unter Freibetragsgrenze. Wenn das Jobcenter doch seine Arbeit richtig machen würde, wären Tausende von Euro nicht verschwendet und man könnte denen das Geld geben, den es zusteht.

Im 2ten Verfahren

ging es darum, dass das JobCenter Märkischer Kreis dem Kläger einen 1€ Job unter Sanktionsandrohung aufgezwungen hatte, der nicht nur illegal war, sondern auch die Persönlichkeitsrechte des Erwerbslosen missachtete. Hier sollte offensichtlich mal wieder ein Mensch ausgebeutet werden. Für mich ein ganz klarer Fall der Zwangsarbeit. Die stellvertretende Mitarbeiterin des Jobcenter MK wollte dann aber nicht, dass ich an diesen Erörterungstermin teilhaben sollte und forderte dass ich den Gerichtssaal verlassen sollte. Die Forderung auf Ausschluss mündiger Bürger an den Entscheidungsprozessen der Gerichte, spricht laut für sich selbst.
Ich hatte aber Gelegenheit den Kläger im Anschluss zu über die Klageforderung zu befragen und er gewährte mir auch Einblick in seine Prozessakten.
Es war Unstrittig für den vorsitzenden Richter, dass die Arbeitsgelegenheit nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprochen hatte, die Arbeit somit rechtsgrundlos geleistet war. Damit entstand dem Kläger ein Anspruch auf finanziellen Ausgleich im Wege eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs.
Im Ergebnis bedeutet das dieser Vergleich, alle Betroffenen die Möglichkeit haben die zugewiesenen Arbeitsgelegenheiten rückwirkend bis 2011 einer gerichtlichen Überprüfung auf Rechtskonformität zuzuleiten und ggfs. einen finanziellen Ausgleich im Wege eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs erhalten zu können.
http://www.lokalkompass.de/dortmund-city/ratgeber/erfolgreiche-wertersatzklage-fuer-rechtswidrigen-ein-euro-job-gegen-das-jobcenter-mk-d541929.html
http://www.beispielklagen.de/klage033.html

Autor:

Klaus Brieger aus Iserlohn

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